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radarwarner

Verfasst: Fr 25.03.05 23:19
von HuMs
serz, wollt mir Radarwarngerät einbauen.
Jetzt meine Frage wie ist das wenn das Gerät zwar im Auto ist aber bei Kontrollen oder so nicht eingeschlatet ist?
Und wie wäre das wenn die Rennleitung anhält das Gerät im Auto ist und es eingeschlatet wäre??
Dicke Strafen hmm=???

Gretz

Re: radarwarner

Verfasst: Fr 25.03.05 23:25
von s16z
> HuMs schrieb:
>
> serz, wollt mir Radarwarngerät einbauen.
> Jetzt meine Frage wie ist das wenn das Gerät zwar im Auto ist aber bei Kontrollen oder so nicht eingeschlatet ist?
> Und wie wäre das wenn die Rennleitung anhält das Gerät im Auto ist und es eingeschlatet wäre??
> Dicke Strafen hmm=???
>
> Gretz

kann dir zwar nichts mit garantie und sicherheit sagen, aber in nem beitrag von nem deutschen sender haben sie die dinger mal getestet und irgend was von 400 € strafe aufwärts erzählt.

Verfasst: Fr 25.03.05 23:25
von blueGod
Soweit ich weiss wird in beiden Fällen das Teil eingezogen.
Eine weitere Strafe gibt es nicht!

in diesem Sinne
Grüße Pascal

Verfasst: Fr 25.03.05 23:30
von Sordey307
zum Thema gab es gerade vor kurzem ein interessantes Urteil:

Eine Frau forderte Ihr Geld vom Hersteller eines 1000€ teuren Radarwarners zurück, da dieser nicht einwandfrei funktionierte. Den Hersteller bzw. den Verkäufer interessierte es nicht und die Sache ging vor Gericht.

Das Gericht gab der Klägerin kein Recht, da der Besitz solche Geräte zu mißbilligen ist!

Fand ich schon ganz schön krass!

*************************************

Ganz viele Infos zu Radarwarnern bekommst Du hier:

www.radarfalle.de
www.radarwarner.de

Verfasst: Fr 25.03.05 23:31
von Marc
Hi,

ich hatte mal einen im Auto - seit Jahren liegt der zuhause im Schrank !

a) Funktion ist nach wie vor recht Fragwürdig
b) auch wenn der ausgeschalten ist darf er eingezogen werden - soll sogar Bundesländer geben die den dann "unschädlich" machen
c) wenn eingeschalten in der Kontrolle = teuer

und ganz wichtig

d) wenn Du einen Unfall mit dem Ding an Bord hast kann Dir "scheinbar" Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen werden ... -> grob fahrlässig. Frag mal ne Versicherung zu so ner Schadensregulierung.

Ich hab das Thema dann damals nicht weiter verfolgt & meinen zuhause zum vergammeln verurteilt.
Vielleicht kann noch der ein oder ander User der für'n Staat arbeitet mehr Licht ins Dunkel bringen !

Greetings Marc

Verfasst: Fr 25.03.05 23:39
von blueGod
Habe mit der Strafe daneben gelegen.

Auszug aus einem Gesetzestext:

..... Die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird verboten .....

.... Ein Verstoß gegen das Verbot wird ab dem 1. März 2002 mit einem Bußgeld von 75 € bewehrt. Zugleich werden 4 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.....

so long...

...

Verfasst: So 27.03.05 11:56
von falk 205
ich glaube da war nicht der besitz der knackende punkt, sondern dass allein schon der erwerb nicht legal ist!
ist der erwerb nicht legal, kommt kein vertrag zustande, der wiederum die garantieansprüche regeln würde :-)

recht so! ich find´s gut... wer zu schnell ist muss bluten dafür (oder sich nicht erwischen lassen :lol: )

erinnert mich ein bisschen an holland und die weichen drogen... kaufen kann man sie legal, nur die einfuhr und der anbau ist verboten... wo kommen sie her!??! *paradox*

falk

Verfasst: So 27.03.05 11:58
von Gentry_Ba
...der erwerb ist rechtmässig! kein thema.du darfst ihn lediglich ned verwenden... suspekt,aber wahr.

Verfasst: So 27.03.05 12:24
von alienate
Ausserdem fummeln die Polzisten bei uns in der Gegend seit geraumer Zeit viel lieber mit ihren IR-Pistolen rum, anstatt mit den klobigen Radargeräten.
<- Hatte Praktikum bei der Polente, weiss wovon ich rede.

Re: radarwarner

Verfasst: So 27.03.05 13:54
von obelix
du verstösst damit gegen mehrere gesetzt. unter anderem gegen das telekommunikationsdingsbums, weil die frequenzen nicht freigegeben sind.

ganz abgesehen davon, dass die dinger auf die frequenzen dser deutschen geräte meistens gar ned ansprechen.
und i.d.r. sind mittlerweile lichtschrankenmessungen in der überzahl. da geht's eh ned.

rausgeschmissenes geld...

obelix