Seite 1 von 2
Hab ein paar Fragen vom TÜV beantwortet bekommen. ;)
Verfasst: Mi 05.01.05 14:40
von blizzy205Gentry
guten morgen/mittag/abend
also 1. frage:
darf man sich ein mitteltopfersatzrohr unters auto klemmen und wie bekommt man das eingetragen
antwort vom tüver: laut stvzo nicht erlaubt und bei meinem auto nicht machbar weil baujahr 1991 (kein plan, was er damit meinte, scheinbar geht das bei alten autos). sollte trotzdem eine eintragung geschehen geht das nur auf schwierigem wege. erstens müsste ein abgasgutachten erstellt werden, zweitens ein prüfstandgutachten, drittens db-messung. alles in allem würde im vierstelligen eurobereich liegen also nicht unter 1000 euro machbar.
2. frage:
ist ein reserverad pflicht oder sonstiges, das man anstelle des reserverades mitführen muss.
antwort:
NEIN. es bleibt demjenigen überlassen ein reserverad oder ein ersatz mitzuführen. wer jedoch auf der autobahn liegen bleibt oder den verkehr behindert muss mit geldstrafe rechnen, falls die rennleitung dich dabei "erwischt".
also kann ich es vergessen mir einen auspuff selbst zu bauen und den eintragen zu lassen.
achja, und natürlich immer dran denken: falls ihr etwas am fahrzeug verändert und oder umbaut, dass es nicht mehr stvzo-konform ist, dann müsst ihr bei einem unfall damit rechnen, dass ihr mindestens eine teilschuld einstecken müsst und alles selbst trägt, da der versicherungsschutz erlischt. also liebe pug-gemeinde. immer schön legal durch die gegend fahren.

Verfasst: Mi 05.01.05 17:26
von Markus306Style
Ach, das mit dem Reserverad ist interessant. Da ich heute den halben Tag unterm Auto verbracht hab, hab ich mich eh schon gefragt, ob ich dieses unnötige Gewicht brauch

! thx
Ätsch
Verfasst: Mi 05.01.05 17:39
von Frank309
> Markus306Style schrieb:
>
> Ach, das mit dem Reserverad ist interessant. Da ich heute den halben Tag unterm Auto verbracht hab, hab ich mich eh schon gefragt, ob ich dieses unnötige Gewicht brauch

! thx
Das Thema hatten wir erst. in Ö isses Pflicht.

Re: Ätsch
Verfasst: Mi 05.01.05 17:46
von Babsi406Coupe
Hi Frank
auch in Ö ist es nicht Pflicht ein Reserverad mit zuführen denn der 206cc wird nicht einmal mit einem ausgeliefert :lol:
Lg Babsi
Verfasst: Mi 05.01.05 20:09
von CAB 306
ist Richtig
in Ö ist ein Reserverad NICHT verpflichtend mitzuführen
allerdings ist das mit der Teilschuld mit Vorsicht zu genießen
wenn du beispielsweise (so wie ich es vorhabe) die Blinker abgeschwächt ständig mitleuchten lässt, dann ist das zwar notwendig einzutragen, wenn man das aber nicht macht und es KANN nicht unfallrelevant sein, da sonst LKW´s alle Beleuchtungseinrichtungen vorne, hinten, seitlich, entfernen müssten usw. kriegt man KEINE Teilschuld
ebenso bei Reifen, für die eine ABE vorhanden ist, diese aber NICHT eingetragen sind, erlaubt sind sie, nur eben eine Verwaltungsübertretung, die kostet glaub ich 25 Euro
nächster Punkt, wenn "verbotene" Reifen montiert werden und diese sind NICHT unfallrelevant, dann bekommt man auch keine Teilschuld
hätte der Unfall mit anderen Reifen vermieden werden können, DANN schon
usw.
greets
Verfasst: Mi 05.01.05 21:02
von blizzy205Gentry
ja gut, dann kannste dir sonstwas ans auto bauen und behaupten, dass es nix mit dem unfall zu tun haben kann.
bei einem auspuff ist das aber nicht gegeben, da du durch veränderung des auspuffes mehrleistung rausholst. es reicht auch schon 1 ps und die versicherung zahlt nicht.
es muss einfach alles eingetragen sein am auto. ich mach das nicht, weil ich cool sein will, sondern weil ich meine versicherung im falle eines schadens nicht verlieren will.
Verfasst: Mi 05.01.05 21:44
von CAB 306
> blizzy205Gentry schrieb:
>
> ja gut, dann kannste dir sonstwas ans auto bauen und behaupten, dass es nix mit dem unfall zu tun haben kann.
>
> bei einem auspuff ist das aber nicht gegeben, da du durch veränderung des auspuffes mehrleistung rausholst. es reicht auch schon 1 ps und die versicherung zahlt nicht.
>
> es muss einfach alles eingetragen sein am auto. ich mach das nicht, weil ich cool sein will, sondern weil ich meine versicherung im falle eines schadens nicht verlieren will.
hi
mir gehts genauso, ich will meine versicherung auch nicht verlieren,
nur muss man eben klar feststellen, was der sachverhalt ist und wodurch er verursacht wurde
und aber wie gesagt, solange du ne ABE für ein Teil hast, kann dir höchstens eine Verwaltungsübertretung nachgewiesen werden, da es erlaubt ist, WENN es eingetragen ist, du also nichts verbotenes montiert hast
da vertrau ich lieber meinem persönlichen Juristen
greets
...
Verfasst: Mi 05.01.05 23:54
von Kaddy306
@babsi: ganz nem platten unterlegen is der 206cc auch nich

der hat son reifennotset drinne...wie immer das funktioniert
gruß, kaddl
Verfasst: Do 06.01.05 00:20
von D.B.205
Hi,
also wegen der Auspuffsache, selber bauen geht schon...ist dann aber wieder eine Frage des Prüfers. Prinzipell muß jedes Auto (ab Bj.??) zwei Dämpfer haben, wobei der erste gleichzeitig der Katalysator sein kann ( siehe 205 mit TU-Motor, haben nur Kat und nen NSD). Problem ist das fast jeder Prüfer weiß, das ein GTI mit dieser Leistung einen MSD haben müßte, und das sicherlich auch irgendwo nachlesen kann. Also lieber nicht versuchen ihm was vor zu machen... :lol:
Aber ich hab bei meinem auch den kompletten Auspuff selber gebaut und dabei auch bloß Kat und NSD, der Rest sind Rohre

...aber alles fein eingtragen bekommen.
Am besten du klärst das vorher mit dem Prüfer ab, den den MSD rauszubauen, macht aus keinem 205 einen Panzer...und wenn er nicht will, fragste mal einen anderen!
Gruß Dirk
Verfasst: Do 06.01.05 00:52
von blizzy205Gentry
> therock schrieb:
>
> > blizzy205Gentry schrieb:
> >
> > ja gut, dann kannste dir sonstwas ans auto bauen und behaupten, dass es nix mit dem unfall zu tun haben kann.
> >
> > bei einem auspuff ist das aber nicht gegeben, da du durch veränderung des auspuffes mehrleistung rausholst. es reicht auch schon 1 ps und die versicherung zahlt nicht.
> >
> > es muss einfach alles eingetragen sein am auto. ich mach das nicht, weil ich cool sein will, sondern weil ich meine versicherung im falle eines schadens nicht verlieren will.
>
> hi
>
> mir gehts genauso, ich will meine versicherung auch nicht verlieren,
>
> nur muss man eben klar feststellen, was der sachverhalt ist und wodurch er verursacht wurde
>
> und aber wie gesagt, solange du ne ABE für ein Teil hast, kann dir höchstens eine Verwaltungsübertretung nachgewiesen werden, da es erlaubt ist, WENN es eingetragen ist, du also nichts verbotenes montiert hast
>
> da vertrau ich lieber meinem persönlichen Juristen

>
> greets
FALSCH
durch jegliche veränderung verlierst du deine abe.
den tüver kannst du vielleicht noch verarschen, aber wenn die rennleitung mal wind bekommt hören die nicht mehr auf zu suchen und die kagge ist am dampfen.