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ich hab mal die polizei gefragt [Beleuchtung]..

Verfasst: Sa 30.10.04 12:41
von kiddie@206
also da mein auto zum tüv muss, war ich da gestern. da fragte ich gleich mal wie es nun mit röhren im auto ist.
Der Tüv-Mann meinte nur der Einbau reicht und ich hätte schon Probleme.
(Fußraum) hinten an der Heckklappe fing ich gar nicht mehr an.

Dann bin ich gleich noch um die Ecke zur Polizei und hab da mal gefragt... er sagte wieder rum solange es nicht nach außen dringt (und man könnte glauben es sei ein polizei auto) ist alles zu jeder zeit, im stand oder in der fahrt erlaubt. nach außen soll es halt nicht scheinen, das ginge im stand, aber halt nicht jetzt auf der hauptverkehrskreuzung in der stadt.. (es gibt also keine genau regelung unterm strich.. )

was mich jetzt eigentlich beschäftigt ist, ob wenn ich mein karre zum tüv bringe, ob der (unfreundliche und dicke) tüv-mensch was machen kann?!
ausbauen will ich das zeug nicht wieder...

gruß kiddie

Verfasst: Sa 30.10.04 12:46
von McHolle
nein kann er nicht. solange nix nach aussen wegstrahlt kannste dir sogar nen 10000 Watt strahler einbauen

Verfasst: Sa 30.10.04 14:11
von joe206
Weis jemand wie das in Österreich ist ?

Verfasst: Sa 30.10.04 14:18
von Gekko
deine Röhren dürfen nur nicht während der Fahrt leuchten. Nur im Stand! Ist sonst eine OWI.

Verfasst: Sa 30.10.04 22:19
von mr.floppy
Es kann nicht wirklich ne OWI sein den ein Bulle (mein Nachbar)
hat selber welche unter seinem wagen.

vorsicht...

Verfasst: Sa 30.10.04 22:22
von obelix
zum tüv bringe, ob der (unfreundliche und dicke) tüv-mensch was

dick und unfreundlich sind ned zwangsweise das selbe.
aber es gibt dicke, die können sehr unfreundlich werden...

gruss

obelix

Verfasst: So 31.10.04 11:33
von CAB 306
> mr.floppy schrieb:
>
> Es kann nicht wirklich ne OWI sein den ein Bulle (mein Nachbar)
> hat selber welche unter seinem wagen.


unter kollegen wird das eine oder andere Mal ein Auge zugedrückt also daher ...

Verfasst: So 31.10.04 12:55
von McHolle
Du darfst die auch während der fahr anlassen. Es geht ja um innenraum beleuchtung

Verfasst: So 31.10.04 13:24
von Peugeotfreak19
als ich noch meinen 306 gefahren bin in dem ich Alumatten und fußraum beleuchtung in rot hatte, wurde ich bei keiner Polizeikontrolle darauf angesprochen... also denke ich mal das es, solange es nicht nach draußen scheint erlaubt ist

Verfasst: So 31.10.04 13:59
von I-309
Fahrzeug innenraum beleuchtung darf nicht wärend der fahrt an an sein während der fahrt es sei denn das nichts nach aussen leuchtet . das heisst das der entgegenkommende nichts von der beleuchtung sieht .

gründe irritation das es angeblich leute gibt die meinen es sei ein ufo , polizei , oder sonst irgend ein gedöns und damit schreck bekommen und ein unfall veruhrsachen ( das zählt für innen und aussen )

dem Tüv prüfer liegt das im ermessen . und die Polizei naja die hatt nicht immer den richtigen Plan von tuning und beleuchtung . ( musste ich gestern wieder feststellen )