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nebelscheinwerfer für 206 umbauen

Verfasst: Mi 14.07.04 13:35
von StreetRacer206
hi, ich hab gehört dass man seine nebelleuchten umrüsten kann und vom tüv eintragen lassen kann und zusammen mir dem standlicht als tagfahrlicht fahren kann. ich weiß zwar den sinn nicht, aber würde das gehen?

Verfasst: Mi 14.07.04 13:46
von 6|_oo7
Mit Standlicht darf man gar nix fahren. Entweder nur die speziellen Tagfahrlampen oder Abblendlicht.

Verfasst: Mi 14.07.04 13:50
von StreetRacer206
ich weiß nimmer genau was der gesagt hat, der hat gemeint dass er seine nebellampen zum tagfahrlicht umgebaut hat und des über des standlicht geht, ist eingetragen und er darf legal damit auch abends fahren, da es keine nebellampen mehr sind!

Verfasst: Mi 14.07.04 13:53
von 6|_oo7
Die Tagfahrlampen gehn direkt an, wenn mans Auto startet und gehn aus, sobald man das Licht anschaltet. Mit Standlicht darf man nicht fahren, deswegen heisst das ja auch so.

Verfasst: Mi 14.07.04 13:56
von StreetRacer206
klar, ehrlich gesagt hab ich keine ahnung. vielleicht hat er es auch als zusätzliches licht eingetragen, nebellampen raus, normales licht rein und als zusatzlicht. ich glaub aber des geht net...............vor allem, was bringts?

Verfasst: Mi 14.07.04 14:44
von agent66
das ist so nicht ganz richtig... standlicht UND nebelscheinwerfer sind erlaubt!!!!
§17, 3 der StVO

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
allerdings ist das fahren NUR mit standlicht NICHT erlaubt
§17, 2 der StVO

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
[/quote]

Verfasst: Mi 14.07.04 14:50
von StreetRacer206
aha. darf man denn dann die nebelleuchten mit "normalem licht" umrüsten und dann mit standlicht und dem zum normalen licht umgerüsteten nebellichtern fahren?

Verfasst: Mi 14.07.04 15:03
von agent66
sorry, hatte nur einen teil vom §17, 3 zitiert, davor steht noch "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein"

also nur bei Nebel, Schneefall oder Regen dürfen nebelscheinwerfer angemacht werden, aber dafür auch nur mit standlicht...

Verfasst: Mi 14.07.04 21:15
von Smubob
> agent66 schrieb:
>
> sorry, hatte nur einen teil vom §17, 3 zitiert, davor steht noch "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein"
>
> also nur bei Nebel, Schneefall oder Regen dürfen nebelscheinwerfer angemacht werden, aber dafür auch nur mit standlicht...


Ganz genau richtig!! Das überlesen nämlich viele "Superposer" gern größzügig...! :roll:

Verfasst: Mi 14.07.04 23:43
von pongi
dann könnne wir das wohl auch unter der rubrik "traue keiner statistik die du nicht selber gefälscht hast" einordnen, oder?
matthias