Seite 1 von 2
frage zu spurverbreiterung
Verfasst: Mo 21.06.04 12:52
von 106sportfranky
hi, wollte mal wissen, wer 25mm spurverbreiterungen pro seite drauf hat und hat diese auch eingetragen bekommen? hab nämlich ein paar probleme mit dem tüv.
Danke.
MFG
Re: frage zu spurverbreiterung
Verfasst: Mo 21.06.04 13:24
von speedycorsalez
Hi
ich hab 25mm pro Rad drauf und hab es auch eingetragen bekommen. War kein Problem, mußte die 25mm auch haben den sonst hätten die Felgen nicht drauf gepasst.
Ich fahre einen 106 S16
Gruß
Harald
Verfasst: Mo 21.06.04 13:49
von PugPower
Also das kommt immer auf die Einpresstiefe der Felge an. Der Felge muß bündig im Radkasten sitzen und nicht beim einlenken schleifen. Wenn du ab den Sport/Rallye/S 16 hast, kannst meines Wissen nach auf der HA eine ET von -15 oder -20 haben. An meinem 106 habe ich 15ner Spurplatten vorne und 30iger hinten.
Re: frage zu spurverbreiterung
Verfasst: Mo 21.06.04 14:33
von Troubadix
also laut h+r (
www.H-R.com) sind hinten bis ET minus 5 machbar, hängt also nur von deinen felgen und kotflügeln ab.
troubadix
re
Verfasst: Mo 21.06.04 16:06
von 106sportfranky
hi, also ich habe ET17 felgen und hinten 25 mm spurverbreiterung pro rad drauf, daraus ergibt sich ein ET von -8. un d weil der tüv auch die angabe von H&R genommen hat, mit dem ET von -5, will er mir das nicht eintragen.
an pugpower: wo steht denn das mit den -15 oder -20? oder hat vielleicht jemand ein gutachten, daß mir wieterhilft?
danke MFG Frank
Verfasst: Mo 21.06.04 18:01
von PugPower
@106sportfranky
Bei mir war das vom Tüv her eigendlich nicht das Problem, da ich eh meine 16 Zoller per Einzelabnahme eintragen mußte. Der Prüfer hat die Spurplatten in Verbindung mit den Felgen eingetragen und nur ein Festigkeitsgutachten verlangt. Eigendlich dürftest du keine Probleme haben solange die Felge im Radkasten ist, nichts schleift und keine Tachoabweichung durch die Veränderung der Reifen/Felge enstanden ist.
Verfasst: Mo 21.06.04 18:15
von S16Bastian
> PugPower schrieb:
>
> @106sportfranky
>
> Bei mir war das vom Tüv her eigendlich nicht das Problem, da ich eh meine 16 Zoller per Einzelabnahme eintragen mußte. Der Prüfer hat die Spurplatten in Verbindung mit den Felgen eingetragen und nur ein Festigkeitsgutachten verlangt. Eigendlich dürftest du keine Probleme haben solange die Felge im Radkasten ist, nichts schleift und keine Tachoabweichung durch die Veränderung der Reifen/Felge enstanden ist.
Wie war das bei dir, musstest du den Tacho angleichen lassen (ich nehme an, du fährst 195/40R16)???
Verfasst: Mo 21.06.04 18:19
von PugPower
Nein, habe die Abweichung vorher ausgerechnet. Da das Ergebnis bei mir im Toleranzbereich von +-2% war ist ein Tachoangleichung nicht erforderlich.
Verfasst: Mo 21.06.04 18:48
von S16Bastian
Also kann ich Problemlos (ich meine damit ohne Tachoangleichung) 16"Felgen mit 195/40R16 Gummi fahren? Es handelt sich in meinem Fall um die 6,5x16 Ouragan vom 206CC..
Verfasst: Mo 21.06.04 19:09
von PugPower
Bei dieser Größe dürfte es eigendlich keine Probleme geben. Hauptsache die ET stimmt!!!