Mich hats grad schier vom Stuhl gehauen, als ich heute einen Bußgeldbescheid über 78,10€ inkl. 2Punkten in Flensburg => Nachschulung bekommen habe, für einen Unfall, der sogar laut Staatsanwaltschaft keiner war...
Kurz zum Geschehen: Ich bin rückwärts aus einem Parkplatz in eine Straße gefahren, mir ist eine Frau hinters fahrende Auto gerannt, ich habe sie durch die linke Seitenscheibe gesehen und habe noch so gebremst dass sie das Auto HÖCHSTENS gestriffen hat. Als ich ausgestiegen bin war alles in Ordnung, trotzdem hatte ich eine Anzeige am Hals weil die Dame wohl trotzdem Geld sehen wollte... Naja, sie wurde logischerweise abgewiesen weil sogar der Polizist ihre Geschichte lächerlich fand!
Heute der Bußgeldbescheid mit folgendem Text:
"...Ihnen wird zur Last gelegt...folgende Ordnungswidrigkeiten...begangen zu haben:
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§9 Abs. 5, §1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 44BKat; §3 Abs. 3 BKatV, §19OWiG..."
Was hat das jetzt zu bedeuten? Kann ich das anfechten und wenn ja, wie gut liegen meine Chancen? Ich möchte nicht FÜR NICHTS UND WIEDER NICHTS zur Nachschulung... Bitte helft mir!
Gruß, (der total verstörte) mito116
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