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Vertragsrecht, Kaufrecht etc. ???
Verfasst: Mi 09.07.03 10:10
von Bandit
Hallo zusammen,
ich weiss nicht wie ich den Titel anders beschreiben soll, es geht um folgendes:
Ich hab vor gut 2-3 Monaten bei e**y FK Klarglasrückleuchten ersteigert. Diese wurden mir auch korrekt zugesandt. Soweit alles ok. Nach 2 Wochen erhielt ich die Rückleuchten ein zweites mal. Da ich ein ehrlicher Bürger bin *g*, habe ich die Rückleuchten an die Firma zurückgeschickt. Heute nun erhielt ich ein Paket. Es handelt sich um die Rückleuchten, die ich zurück geschickt habe. FK verlangt von mir 15,xx Euro Nachname. In dem Schreiben stand etwas davon, dass man die Rückleuchten nur zurückgeben könne, wenn man sie direkt bei FK oder einen autorisiertem Händler bezogen hätte. Der Händler von dem ich die Rückleuchten habe, sei kein autorisierter FK Händler, somit würden mir 20% des Rechnungsbetrages als Bearbeitungsgebühr entstehen. Ich habe das Paket nicht angenommen.
Meine Frage ist jetzt, habe ich korrekt gehandelt. Ich habe die Rückleuchten nicht direkt an FK zurückgeschickt, sondern zu dem Händler. Im Prinzip habe ich doch absolut keine Vereinbarungen mit FK und muss mich nicht an deren AGBs halten, da nicht direkt bei denen bezogen. Woher soll ich denn wissen, das der Händler nicht von FK autorisiert war. Können die mir jetzt mit ner Klage drohen? Wohl kaum, habe mit denen ja keinen Kaufvertrag geschlossen. Womit kann/muss ich rechnen?
Hat jemand Ahnung davon oder schon Ähnliches/Gleiches erlebt. Wäre für Ratschläge, Tipps etc. sehr dankbar.
greetz Thomas aka Bandit
re: Vertragsrecht, Kaufrecht etc. ???
Verfasst: Mi 09.07.03 10:16
von Streetfighter
hallo
wenn du net bei fk direkt bestellt hast kannst auch dahin net zurückschicken > korrekt
fk hat immer partner - also musst dahin schicken woher du die leuchten gekauft hast.
die versandkosten wirst wohl tragen müssen, weil du ja net bei fk bestellt hast sondern bei einem anderen partner - und wenn dieser jemand nicht als vertragspartner registriert ist schauts duster aus.
gruss robert
re: Vertragsrecht, Kaufrecht etc. ???
Verfasst: Mi 09.07.03 10:36
von total genervter Bandit
>hallo
>wenn du net bei fk direkt bestellt hast kannst auch dahin net zurückschicken > korrekt
>fk hat immer partner - also musst dahin schicken woher du die leuchten gekauft hast.
>die versandkosten wirst wohl tragen müssen, weil du ja net bei fk bestellt hast sondern bei einem anderen partner - und wenn dieser jemand nicht als vertragspartner registriert ist schauts duster aus.
>gruss robert
Hi Robert,
ich habe ja nicht direkt an FK zurückgeschickt, sondern zu dem Händler wo ich die Leuchten gekauft habe. Ob der die dann zu FK gesendet hat ist mir nicht bekannt. Scheint aber so zu sein, sonst hätteich ja keine Post von FK bekommen.
Aber wieso muss ich jetzt zahlen? Ich habe weder bei FK bestellt noch an FK zurückgeschickt. Wurde alles über den Händler angewickelt. Nur scheint dieser kein Vertragspartner von FK zu sein, aber das kann ich ja nicht wissen.
Also heisst es wohl sich überraschen zu lassen

. Na toll, ist man mal erhlich und tritt voll in die Scheisse.
*stinkig* Thomas
re: Vertragsrecht, Kaufrecht etc. ???
Verfasst: Mi 09.07.03 12:05
von Alex309
Hallo,
eigentlich musste gar nix zahlen, jedenfalls nicht an FK. Du hast ja schliesslich mit FK keinen Vertrag abgeschlossen , sondern mit dem Ebay-Typ. Kann Dir scheiss-egal sein was der wie mit FK zu tun, außer das ist Hehlerware.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Dir der Ebay-Vogel die Sachen ein zweites Mal zugeschickt und Du hast sie ihm zurückgeschickt, oder?
Also hast Du nix von FK direkt bestellt oder geliefert bekommen und Du hast denen auch nix geschickt, warum solltest Du denen dann etwas zahlen? Selbst wenn FK Dir die Sachen zugeschickt hat, heißt das noch lange nicht, dass Du irgendetwas bezahlen musst (außer vielleicht den Versand zurück), Du wolltest ja nichts von denen (direkt) haben.
Schreib denen doch enfach einen Brief das Du weder was bei bestellt hast noch irgendeinen Vertrag mit FK eingegangen bist.
Am einfachsten ist es wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann macht das Dein Anwalt für Dich und Ruhe ist.
mfg
Alex
re: Vertragsrecht, Kaufrecht etc. ???
Verfasst: Mi 09.07.03 12:29
von Bandit
>Hallo,
>eigentlich musste gar nix zahlen, jedenfalls nicht an FK. Du hast ja schliesslich mit FK keinen Vertrag abgeschlossen , sondern mit dem Ebay-Typ. Kann Dir scheiss-egal sein was der wie mit FK zu tun, außer das ist Hehlerware.
>Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Dir der Ebay-Vogel die Sachen ein zweites Mal zugeschickt und Du hast sie ihm zurückgeschickt, oder?
>Also hast Du nix von FK direkt bestellt oder geliefert bekommen und Du hast denen auch nix geschickt, warum solltest Du denen dann etwas zahlen? Selbst wenn FK Dir die Sachen zugeschickt hat, heißt das noch lange nicht, dass Du irgendetwas bezahlen musst (außer vielleicht den Versand zurück), Du wolltest ja nichts von denen (direkt) haben.
>Schreib denen doch enfach einen Brief das Du weder was bei bestellt hast noch irgendeinen Vertrag mit FK eingegangen bist.
>Am einfachsten ist es wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann macht das Dein Anwalt für Dich und Ruhe ist.
>mfg
>Alex
Genauso ist es Alex. Ich habe das bei dem Ebay Typen ersteigert, gekauft, geschickt bekommen und die 2. Rückleuchten an ihn zurückgeschickt. Mit FK hatte ich direkt nichts am Hut.
FK hat mir dann heute die Leuchten zurückgeschickt und wollten 20% vom Rechnungsbetrag haben, steht so in ihren AGBs. Aber mit denen habe ich keinen Vertrag und somit habe ich das Paket verweigert. Mal sehen was da kommt. Leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung. Aber ich denke ich bin im Recht. Wenn dann hat der Händler über den ich das bezogen habe Probleme, nicht ich. Mal warten ob sich FK darauf meldet, dass ich nicht angenommen und bezahlt habe. Ich will ja nichtmal Geld zurück es war einfach nur eine doppelte Versendung.
Vielleicht hätte ich für 15,- € die Leuchten nehmen sollen, wäre ein Spottpreis gewesen

.
gruss Thomas
re: Vertragsrecht, Kaufrecht etc. ???
Verfasst: Mi 09.07.03 13:03
von Alex309
Hallo Thomas
>Genauso ist es Alex. Ich habe das bei dem Ebay Typen ersteigert, gekauft, geschickt bekommen und die 2. Rückleuchten an ihn zurückgeschickt. Mit FK hatte ich direkt nichts am Hut.
>FK hat mir dann heute die Leuchten zurückgeschickt und wollten 20% vom Rechnungsbetrag haben, steht so in ihren AGBs. Aber mit denen habe ich keinen Vertrag und somit habe ich das Paket verweigert. Mal sehen was da kommt. Leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung. Aber ich denke ich bin im Recht. Wenn dann hat der Händler über den ich das bezogen habe Probleme, nicht ich. Mal warten ob sich FK darauf meldet, dass ich nicht angenommen und bezahlt habe. Ich will ja nichtmal Geld zurück es war einfach nur eine doppelte Versendung.
>Vielleicht hätte ich für 15,- € die Leuchten nehmen sollen, wäre ein Spottpreis gewesen

.
>gruss Thomas
Die von FK können ja in Ihre AGBs schreiben was sie wollen, nur gelten die nicht für Dich, kein Vertrag -> keine Geschäftsgrundlage -> kein Geschäft mit FK -> also auch keine AGBs von FK.
Vielleicht war es ja ein Irrtum von denen. Du hast die Dinger dem Händler zurückgeschickt und der hat es aus irgendeinem Grund zu FK weitergeleitet. Wahrscheinlich stand auf dem Packet noch Deine Absender-Adresse und deshalb haben die sich an Dich gewandt.
Wenn die sich noch mal melden kannste denen ja einfach schreiben was passiert ist und darauf hinweisen dass Du mit FK überhaupt keinen Vertag oder Geschäft abgeschlossen hast.
Wenn die dann noch blöd kommen kannste ja mit nem Anwalt drohen, zur Not auch hingehen, die Kosten haben dann ja die zu tragen.
mfg
Alex
re: Vertragsrecht, Kaufrecht etc. ???
Verfasst: Mi 09.07.03 14:08
von Bandit
>Die von FK können ja in Ihre AGBs schreiben was sie wollen, nur gelten die nicht für Dich, kein Vertrag -> keine Geschäftsgrundlage -> kein Geschäft mit FK -> also auch keine AGBs von FK.
>Vielleicht war es ja ein Irrtum von denen. Du hast die Dinger dem Händler zurückgeschickt und der hat es aus irgendeinem Grund zu FK weitergeleitet. Wahrscheinlich stand auf dem Packet noch Deine Absender-Adresse und deshalb haben die sich an Dich gewandt.
>Wenn die sich noch mal melden kannste denen ja einfach schreiben was passiert ist und darauf hinweisen dass Du mit FK überhaupt keinen Vertag oder Geschäft abgeschlossen hast.
>Wenn die dann noch blöd kommen kannste ja mit nem Anwalt drohen, zur Not auch hingehen, die Kosten haben dann ja die zu tragen.
>mfg
>Alex
So habe ich mir das auch gedacht. Werde mal abwarten und es auf mich zukommen lassen. Danke erstmal für alle antworten.
Schönen Gruss Thomas
PS: Love Rulez *g*
Also, hab ich das richtig verstanden?...
Verfasst: Mi 09.07.03 15:18
von Pugnicker
Du hast ZWEI Paar Klarglas-Leuchten bekommen, aber nur eins regulär gekauft. Dann das nicht-gekaufte/übriggebliebene/falsche Paar zurückgegeben. Richtig? Und nun will FK Kohle sehen für Deine Ehrlichkeit? Dafür gibts überhaupt keine Rechtsgrundlage. Die Affen sollen froh sein, dass Du keine 15 € überwiesen hast und die Dinger behalten hast.
Dann könnten die sich mal dezent und kräftig in Ihren Anus beissen! Und glaub mir - SIE WÜRDEN ES TUN!
Soweit kommts ja noch! %&./!?-löcher
Du bist (wenn ich das richtig verstanden hab) vollkommen im Recht.
FaB