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Wichtig!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: Mo 26.05.03 08:04
von Peugeot206xs
Hallo!!


Habe vor ein paar Tagen mal einen Beitrag geschrieben zu "Felgeneintragung". Dabei ging es um die Eintragung von 9x16" ET 15 mit vorne 15mm und hinten 20mm Distanzscheiben!! Also ET 0 und -5.


Wenn ich aber jetzt vorne und hinten 10mm Distanzscheiben fahren würde, wäre der TÜV dann zufrieden?? Es wurde ja gesagt das die ET-Grenze bei 4 liegen würde. Da wäre ich doch mit 5 gut dabei!!??


Bitte um Antwort!!


Gruß

ET-Grenze 4 ist nonsens...

Verfasst: Mo 26.05.03 08:29
von Asterix
wir ich damals schon geschrieben habe ist die Gremze von ET4 nonsens.


ET ist nicht gleich ET! es kommt auf die Felgenbreite an!


ET4 an einer 9 mal xxx Felge ist was anderes wie ET4 an einer 7 mal xxx Felge!


Du darfst um max. 2% der Serienbreite verbreitern - es sei denn, ein spezielles gutachten für ÜBER 2% der spurverbreiterung liegt vor.


alles was über 2% geht ist sowieso im ermessen des tüvlers.


was sind nun 2%? also, gehen wir von einem 206 mit einer spurbreite von 1434mm an der hinterachse aus.


2% davon sind 28,68mm - also 14,34mm pro seite.


du hast z.b. serienmäßig eine 6,5x16 ET 28 Ouragan-felge drauf. also darfst du auf ET 14 gehen (ET 28 - 14mm=ET14)


somit ist ET14 in diesem fall das maximalste was der gesetzgeber erlaubt - wie gesagt, es sei denn du hast ein spezielles gutachten für mehr wie 2%...





greetz asterix

re: Wichtig!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: Mo 26.05.03 08:59
von jens
is ja echt superwichtig !!!!!!!


>Hallo!!


>Habe vor ein paar Tagen mal einen Beitrag geschrieben zu "Felgeneintragung". Dabei ging es um die Eintragung von 9x16" ET 15 mit vorne 15mm und hinten 20mm Distanzscheiben!! Also ET 0 und -5.


>Wenn ich aber jetzt vorne und hinten 10mm Distanzscheiben fahren würde, wäre der TÜV dann zufrieden?? Es wurde ja gesagt das die ET-Grenze bei 4 liegen würde. Da wäre ich doch mit 5 gut dabei!!??


>Bitte um Antwort!!


>Gruß

mal ne blöde frage...

Verfasst: Mo 26.05.03 11:50
von obelix
wieso fragst du ned deinen tüv-prüfer?


dann weisst du genau was er will und bist auf der sicheren seite.


wenn er meint, er geht ned unter et irgendwas, nützen dir die ganzen ratschläge und weisheiten


aus dem forum grad mal gar nix.


dann bekommst du höchtens zur antwort: dann lassen sie es doch dort eintragen.


wie asterix schonmal geschrieben hat, der man ist fast wie gott, wenn er ne meinung hat (auch wenn


sie noch so falsch ist) dann trägt er es einfach nicht ein. also richte dich nach der auskunft des tüv-prüfers.


noch ein tip: solche dinge klärt man am besten VORHER ab. damit fährt man immer besser.


ist immer ein schlechtes bild, mit nem umbau aufzutauchen und zu sagen: "ey, alter, trag mal eben ein..."


die bessere tatktik ist grundsätzlich, den prüfer bereits im vorfeld einzubeziehen. das schmeichelt ihm und


seiner "fachkenntnis" und du bist auf der sicheren seite. er kann ja dann schlecht sagen: "nein mache ich nicht",


wenn er vorher seine bedingungen diktiert hat und du sie alle erfüllst...


gruss


obelx

hmm...

Verfasst: Mo 26.05.03 12:20
von Red Runner
das sich die Gesamtspur über die Kombination von Achsbreite, Felgenbreite und Einpresstiefe ergibt, ist denke ich unstrittig. Etwas fraglich finde ich aber, ob der Gesetzgeber mit seiner 2%-Regel auf die Gesamtspur aus ist, oder ob er eher auf die Achsfestigkeit aus ist.


Auf www.kfz-tech.de steht zum Thema Spurweite: "Die Surweite ist der Abstand zwischen der Mitte des rechten und des linken Rades einer Achse." Ich habe keine Unterlagen, um diese Aussage gegenprüfen zu können. Wenn sie jedoch stimmt, dann geht es dem Gesetzgeber bei der 2%-Regel nur um die Änderung der Einpresstiefe, nicht um die Gesamtspurweite.


Dies würde in meinen Augen auch mehr Sinn ergeben, denn durch die Gesamtspurweite gehen vor allem Gefahren im Hinblick auf Radabdeckung usw. aus. Diese Gefahren kann ein Prüfer mit einem Metermaß problemlos prüfen. Allein von der ET geht jedoch eine zusätzliche Belastung auf die Fahrweksteile aus, insbesondere auf die Radlager. Diese Mehrbelastung ist nicht ohne weiteres messbar, daher müssen hier teure Gutachten erstellt werden.


Wie gesagt, ist alles nur eine Vermutung, mir fehlen einfach die entsprechenden Unterlagen.


Greetz


RR





>wir ich damals schon geschrieben habe ist die Gremze von ET4 nonsens.


>ET ist nicht gleich ET! es kommt auf die Felgenbreite an!


>ET4 an einer 9 mal xxx Felge ist was anderes wie ET4 an einer 7 mal xxx Felge!


>Du darfst um max. 2% der Serienbreite verbreitern - es sei denn, ein spezielles gutachten für ÜBER 2% der spurverbreiterung liegt vor.


>alles was über 2% geht ist sowieso im ermessen des tüvlers.


>was sind nun 2%? also, gehen wir von einem 206 mit einer spurbreite von 1434mm an der hinterachse aus.


>2% davon sind 28,68mm - also 14,34mm pro seite.


>du hast z.b. serienmäßig eine 6,5x16 ET 28 Ouragan-felge drauf. also darfst du auf ET 14 gehen (ET 28 - 14mm=ET14)


>somit ist ET14 in diesem fall das maximalste was der gesetzgeber erlaubt - wie gesagt, es sei denn du hast ein spezielles gutachten für mehr wie 2%...


>


>greetz asterix

die aussage ist korrekt...

Verfasst: Mo 26.05.03 14:14
von obelix
bei der 2% regel ist der grundgedanke, dass durch die spurweitenerhöhung die achsteile höheren


belastungen ausgesetzt sind.


da aber jedes bauteil mit einer gewissen zusatz-sicherheit konstruiert wird, geht der gesetzgeber hier


davon aus, dass mit 2% diese eingebaute sicherheit noch funktioniert und keine gefahrenentwicklung


abzusehen ist.


das ist der einzige hintergrund dieser bestimmung. freigängigkeit der bereifung wird vom prüfer vor ort


gecheckt, da muss man nix festsetzen.


es geht einzig und allein um die achsfestigkeit.


mit der 2%-regelung sind zum beispiel auch schon von vornherein extreme felgen wie z.b. buggyfelgen


meistens weit drüber, sodass da ohne gutachtenerstellung gar nix geht.


gut ausgetüftelt....


gruss


obelix