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an alle schweizer unter euch!!! Wollte.....

Verfasst: Mo 24.03.03 13:16
von Bobo205Rallye
mal fragen ab wieviel cm spurverbreiterung ich vorführen muss??


möchte bei meinem kleinen, ist nen rallye, hinten je 20mm drauftun!


montiere mir im juni 7x15 mit 195er schlappen und da ist sicher noch platz!


nur ob ich das vorführen muss oder nicht ist meine frage!!


gruss bobo aus der schweiz!!


PS:


zum glück ist jetzt so so so schönes wetter, das freut meinen kleinen pug ganz besonders!

re: an alle schweizer unter euch!!! Wollte.....

Verfasst: Mo 24.03.03 13:20
von Bire
HI 2% von der Spurbreite vorführen auf jedenfall und ob du das durchbekommst keine ahnung, denke aber nicht.


Gruss


Marcel


>mal fragen ab wieviel cm spurverbreiterung ich vorführen muss??


>möchte bei meinem kleinen, ist nen rallye, hinten je 20mm drauftun!


>montiere mir im juni 7x15 mit 195er schlappen und da ist sicher noch platz!


>nur ob ich das vorführen muss oder nicht ist meine frage!!


>gruss bobo aus der schweiz!!


>PS:


>zum glück ist jetzt so so so schönes wetter, das freut meinen kleinen pug ganz besonders!

Danke vielmals!!

Verfasst: Mo 24.03.03 13:26
von Bobo205Rallye
muss dann halt mal schauen würde es eh erst machen, wenn ich die neuen fincken draufmeche!!


also gruss und tschüss

re: Danke vielmals!!

Verfasst: Mo 24.03.03 13:47
von Bire
Kommt halt auch auf die ET der Felgen drauf an.





>muss dann halt mal schauen würde es eh erst machen, wenn ich die neuen fincken draufmeche!!


>also gruss und tschüss

DTC Gutachten

Verfasst: Mo 24.03.03 13:49
von hilfi
Schau darauf, dass das bei der Spurverbreitung dabei ist.

re: DTC Gutachten

Verfasst: Mo 24.03.03 14:08
von Bire
Es gibt keine DTC Gutachten für den 205, das DTC Gutachten brauchst du aber auch erst über 2%

Nicht mehr 2% nur 1%...

Verfasst: Mo 24.03.03 14:42
von gruense
Steht auf alle Fälle so im VTS ( das Teil nach dem geprüft wird )


4. Kapitel: Achsen, Radaufhängung


Art. 56 Achsabstand, Spurverbreiterung


1 Eine Änderung 120 des Achsabstandes sowie eine Verbreiterung der Spur dürfen


nur vom Fahrzeughersteller oder von der -herstellerin vorgenommen werden, oder


wenn er oder sie erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet.


2 Jede Änderung des Achsabstandes, die nicht vom Hersteller oder von der Herstel-lerin


ausgeführt wird, bedarf einer vorherigen Bewilligung der Zulassungsbehörde,


die nur erteilt wird, wenn für fachgerechte Arbeit, inbegriffen Anpassung der Len-kung,


Kraftübertragung und Bremsen, Gewähr besteht. Das Fahrzeug ist vor und


nach Anbringen des Aufbaus nachzuprüfen.


3 Eine Spurverbreiterung, die ausschliesslich durch Anbringen von nicht mit dem


Fahrzeug geprüften Rädern mit anderer Einpresstiefe entsteht, ist ohne Eignungser-klärung


des Fahrzeugherstellers oder der -herstellerin zulässig, sofern die Einpres-stiefe


je Rad um nicht mehr als 1 Prozent der Spurweite abweicht. Dabei ist von der


ursprünglichen bzw. der grössten auf der Typengenehmigung aufgeführten Spur-weite


und der kleinsten aufgeführten Einpresstiefe auszugehen.

re: Nicht mehr 2% nur 1%...

Verfasst: Mo 24.03.03 15:05
von Bire
Da steht 1% pro Rad ergibt 2% pro Achse.;-)


>Steht auf alle Fälle so im VTS ( das Teil nach dem geprüft wird )


>4. Kapitel: Achsen, Radaufhängung


>Art. 56 Achsabstand, Spurverbreiterung


>1 Eine Änderung 120 des Achsabstandes sowie eine Verbreiterung der Spur dürfen


>nur vom Fahrzeughersteller oder von der -herstellerin vorgenommen werden, oder


>wenn er oder sie erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet.


>2 Jede Änderung des Achsabstandes, die nicht vom Hersteller oder von der Herstel-lerin


>ausgeführt wird, bedarf einer vorherigen Bewilligung der Zulassungsbehörde,


>die nur erteilt wird, wenn für fachgerechte Arbeit, inbegriffen Anpassung der Len-kung,


>Kraftübertragung und Bremsen, Gewähr besteht. Das Fahrzeug ist vor und


>nach Anbringen des Aufbaus nachzuprüfen.


>3 Eine Spurverbreiterung, die ausschliesslich durch Anbringen von nicht mit dem


>Fahrzeug geprüften Rädern mit anderer Einpresstiefe entsteht, ist ohne Eignungser-klärung


>des Fahrzeugherstellers oder der -herstellerin zulässig, sofern die Einpres-stiefe


>je Rad um nicht mehr als 1 Prozent der Spurweite abweicht. Dabei ist von der


>ursprünglichen bzw. der grössten auf der Typengenehmigung aufgeführten Spur-weite


>und der kleinsten aufgeführten Einpresstiefe auszugehen.

re: DTC Gutachten

Verfasst: Mo 24.03.03 15:28
von 106gti
das stimmt was bire sagt leider gibt es in der schweiz keine distanzscheibe mit gutachten für den 205 das einzige was du machen kannst kauf dir eine felge


wo es eine distanzscheibe braucht das aber im felgenbeiblatt entalten ist


>Es gibt keine DTC Gutachten für den 205, das DTC Gutachten brauchst du aber auch erst über 2%

hei, du weisst ja immer alles :))

Verfasst: Mo 24.03.03 16:46
von hilfi
>Es gibt keine DTC Gutachten für den 205, das DTC Gutachten brauchst du aber auch erst über 2%