Seite 1 von 3

Wertgutachten?

Verfasst: Di 28.02.17 18:53
von stand 21
Wollte mal rumhören ob irgendjemand aus dem Forum schon einmal den Wert seines Cabrios hat feststellen lassen.
Aufgrund eines Haftpflichtschadens ( Seitenteil)wurde unser Cabrio letztes Jahr kaputtgeschrieben weil der Reparaturwert höher war wie der Wert des Fahrzeugs,obwohl das Auto Top gepflegt und mit neuem Dach u ä.ausgerüstet war.Habe den Wagen dann fertiggemacht und bei der Versicherung wieder angemeldet weil das Auto mit ca 3500€ gehandelt wird aber der Restwert laut Gutachter nur knapp 900€ betrug.
Hat man in so einem Fall aber ein Wertgutachten muss der Gutachter vom Wertgutachten ausgehen und nicht vom normalen Zeitwert oder Denke ich da falsch?

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 10:52
von mattnmeng
Ich kann Dir nicht ganz folgen.
Dein Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert von 900€ ins Gutachten geschrieben, Du meinst aber das Auto wäre 3500€ wert?

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 11:26
von Holle
Naja, das wäre nicht das erste mal bei Youngtimern.

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 13:15
von KalliKirchdorf
stand 21,

ich habe am 17.02.2017 einen DEKRA-Wertgutachter mit meinem 306 Cabrio beschäftigt.
In dem Auto stecken seit meiner Erstzulassung am 22.01.1998 inkl. Kaufpreis abzüglich Inzahlungnahme Ford Escort Cabrio für 10.000 Mark bis heute rund 58.000 Euro.
Das Ergebnis habe ich noch nicht und auch die Kosten für dieses Gutachten kenne ich noch nicht. Soll 200 - 300 Euro betragen.
Wenn ich das Gutachten habe, schreibe ich hier nochmal.

Meine HUK-Beraterin hat mir allerdings in einem früheren Telefonat gesagt, dass sie in so einem Kasko-/Schadenfall nicht den Wert anerkennen, der im Wertgutachten steht, sondern den viel geringeren Wert laut "Versicherungs-Gutachter" nach dem Schadenfall.
Wenn man das Auto nicht verkaufen will, kann man sich die Kosten für ein Wertgutachten also eigentlich ersparen.
Ich wollte es aber nur für mich selbst mal wissen.

Grüße aus Hamburg

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 13:41
von *firemaster*~
"Versicherungs-Gutachter"
irre ich mich , oder hat man nicht Recht auf einen selbst gewählten Gutachter? Ich meine man muss nicht zwangsweise den von der Versicherung vorgeschlagenen nehmen.

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 13:47
von rc-heinz
Der Betrag der im Wertgutachten steht bezahlt dir sowieso keiner, verstehe auch den Sinn von einem Wertgutachten nicht.
Finde es immer lustig wenn die Leute in den Inseraten mit dem Gutachten herumwedeln, und der Wagen dann später doch zum Marktüblichen Preis verkauft wird.
Das ist ein normaler Peugeot, kein seltener Porsche etc.
Und 3500€ finde ich für einen 306 ziemlich deftig.

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 14:26
von ErWienX
rc-heinz hat geschrieben:Und 3500€ finde ich für einen 306 ziemlich deftig
Wie will jemand das beurteilen können. Ohne eine EZ, einen Kilometerstand, eine Historie und den Zustand des Wagens zu kennen?
Es gibt keine Infos zum Auto, aber 3,5 sind zu teuer?


Außerdem werden hier zwei unterschiedliche Szenarien verwechselt. (So wie ich es verstanden habe)

Das eine ist ein Gutachten des Schadens bei, bzw. nach einem Unfall und die Abrechnung mit der Versicherung.

Das andere ist ein Wertgutachten (ohne Unfall).

Hast du ein Wertgutachten über 100.000,-€ und gibts der Versicherung an, Hallo mein Auto hat einen Wert von 100K, ist es auch für 100K versichert.

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 17:45
von ilseschaaf
Ich denke auch, die Versicherung muss den "Wiederbeschaffungswert" bezahlen, bei wirtschaftlichen Totalschäden.
Der Gutachter ermittelt diesen Wiederbeschaffungswert (des unbeschädigten Autos) .

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 17:49
von rc-heinz
Baujahr steht in der Info, und Kilometerstand kannst du nehmen welchen du willst. Mehr wird es nicht . Für 2500 muss der schon in einem guten Zustand sein.

Die KFZ-Versicherung wird nicht nach einem Wertgutachten berechnet.
Er fährt keine Uhr oder Schmuck. :)

Re: Wertgutachten?

Verfasst: Mi 01.03.17 18:08
von stand 21
ilseschaaf hat geschrieben:Ich denke auch, die Versicherung muss den "Wiederbeschaffungswert" bezahlen, bei wirtschaftlichen Totalschäden.
Der Gutachter ermittelt diesen Wiederbeschaffungswert (des unbeschädigten Autos) .
Der Wiederbeschaffungswert wurde im Gutachten mit 900€ angegeben obwohl das Fahrzeug ein neues Dach,Hardtop,neue Kupplung neue Abgasanlage,neue Fensterheber, neue Reifen,Frischer Tüv ,und und und hatte.Das hat den lieben Gutachter überhaupt nicht interessiert.Und ich glaube nicht, wie ein Vorredner behauptet das man ein so gepflegtes und mit vielen Neuteilen versehenes Cabrio für 2500€ kaufen kann.Deshalb lasse ich Morgen ein Wertgutachten ,machen kostet 100€ und wenn dann einer was anderes Behauptet muss er das Gegenteil beweisen.Wie oben schon gesagt Das los der noch nicht so ganz richtigen Youngtimer.