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Felgen
Verfasst: Do 10.10.13 17:26
von sven84
Hi,
hab mal eine Frage, da ich auf der Suche nach Felgen mit Winterreifen bin hab ich mal in die EG-Bescheinigung geschaut und da steht jetzt zb. 215/55R16 7x16 (E=32). Was bedeutet das E=32? Soll das ET sein bzw ist ET egal weil da sonst nichts steht?
Gruß
Sven
Re: Felgen
Verfasst: Do 10.10.13 18:30
von Psychobilly
ET bedeutet einpresstiefe....
![grins :)](./images/smilies/2006_hibbel.gif)
Re: Felgen
Verfasst: Do 10.10.13 19:05
von sven84
Das weiß ich auch. Ich will wissen ob mit e=.. et gemeint ist
![zwinker ;)](./images/smilies/2006_zwinker.gif)
bzw welche et ich fahren kann.
Re: Felgen
Verfasst: Do 10.10.13 19:33
von sven84
Ich frag mal andersrum. Kann ich diese Felge
(Gutachten) fahren ohne Eintragung bzw Genehmigung oder nicht? Laut meiner Bescheinigung sind die kleinsten Reifen die ich fahren darf: 215/55R16 7X16 (E=32). Aktuell hab ich 18er Serie drauf.
Re: Felgen
Verfasst: Do 10.10.13 20:40
von Psychobilly
AAAAch ich glaube ich weiss was du meinst.. du hast gutachten vom TÜV ( blaues papier) ... ich meine BESSER ist wenn du gleich einträgst in dein Fahrzeugschein. Fragt mal beim Tüv..fragen kostet nix
![grins :)](./images/smilies/2006_hibbel.gif)
ich hoffe ich habe richtig verstanden.
Re: Felgen
Verfasst: Fr 11.10.13 01:36
von obelix
sven84 hat geschrieben:Ich frag mal andersrum. Kann ich diese Felge
(Gutachten) fahren ohne Eintragung bzw Genehmigung oder nicht? Laut meiner Bescheinigung sind die kleinsten Reifen die ich fahren darf: 215/55R16 7X16 (E=32). Aktuell hab ich 18er Serie drauf.
ich sage - nö...
normalerweise ist davon auszugehen, dass felgen, die nicht über die fahrzeug-abe erfasst sind auch nicht ohne abnahme gefahren werden dürfen.
gruss
obelix
Re: Felgen
Verfasst: Fr 11.10.13 08:14
von sven84
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen
-
Kombination unter Berücksichtigung
der maximal
zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M)
Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad
/Reifen
-
Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Das stört mich auch ein bisschen. Hab jetzt keine Lust irgendwas dran zumachen.
Welche ET brauch ich denn? Wo find ich Felgen (außer Peugeot direkt) die ich ohne Probleme fahren kann?
Re: Felgen
Verfasst: Fr 11.10.13 08:36
von lunic
sven84 hat geschrieben: Laut meiner Bescheinigung sind die kleinsten Reifen die ich fahren darf: 215/55R16 7X16 (E=32). Aktuell hab ich 18er Serie drauf.
Die Felgen aus dem Gutachten haben ja ne ET 25, wenn du im Schein ET 32 stehen hast, dann dürfte zumindest der Abstand von der Felge nach innen (Bremse etc) ausreichen, weil die Felge ja weiter rauswandert mit abnehmender ET.
Dafür hast du aber an den Radläufen Probleme. Deshalb steht ja auch im Gutachten, dass da nachgearbeitet werden muß.
Wenn du jetzt nen alten Bock hättest (wie ich), würde ich dir empfehlen, die Radläufe einfach ein Stück nach außen zu drücken, kann man mit nem Wagenheber, Stück Holz und etwas Gefühl schon machen.
Aber bei nem 308 empfehle ich dieses Vorgehen nicht.
Sinnvoller wird es sein, ne passende ET zu suchen, aber ich würde auf jeden Fall beim TÜV vorbeischauen und nachfragen, ob sie eingetragen werden müssen. Wenn sie nicht eingetragen werden müssen, dann wird dir der TÜV das auch sagen, die sind ne 'Behörde', nicht ATU.
Gruß
Re: Felgen
Verfasst: Fr 11.10.13 09:10
von Fraser
Mit der Et bekommt man keine Probleme mit dem Radhaus,ich selbst hatte 20x9,5 Et 42-25mm Spurplatten auf meinem 308,das ging auch ohne irgendwelche arbeiten.