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gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Di 30.07.13 19:25
von blue rc200
Moin moin.darf ich bei meinem 206 auch nebelscheinwerfer in gelb fahren ?? Also mit gelber folie folieren oder so ??

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Di 30.07.13 19:37
von rene1975
gelbe nebler darfst du,aber diese folie eigendlich nicht.
aber :) wenns gut gemacht ist siehts heiner,ein E....hast du ja auf den gläsern.

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Di 30.07.13 19:43
von blue rc200
Ja dann werd ich die gelb folieren . :D danke für die schnelle Antwort

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Di 30.07.13 22:30
von rene1975
gelbe nebler sind in D....land erlaugt
nur keine haupt oder fernscheinwerfer,ich kenn viele BMW-ler die haben mit ordentlich gemachter folie auch keine probl....beim tüv.
wenn du das selber machst,dann leg die kanten der folie ordentlich um die ecke,mit wärme(heißluftföhn),bis an die letzte kante von deinen gläsern.
dann,am besten die kanten mit nem pinselchen klarlack umranden,
falls mal einer rumfummeln will :D

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Di 30.07.13 23:02
von obelix
blue rc200 hat geschrieben:Moin moin.darf ich bei meinem 206 auch nebelscheinwerfer in gelb fahren ?? Also mit gelber folie folieren oder so ??
nein.
aber erlischt...

gruss

obelix

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Mi 31.07.13 13:39
von PECHI
was nun, darf man(n) das nun oder ne??? die einen sagen ja, die anderen sagen nein!
hat da schonmal jemand direkt bei der dekra nachgefragt??? glaube, das keiner bock hat das seine betriebserlaubnis erlöscht, wegen so ner kleinigkeit!!!

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Mi 31.07.13 13:52
von Timon
Kommt drauf an ;)

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Man darf hellgelbe Zusatzscheinwerfer benutzen. Wenn du allerdings einen weißen Scheinwerfer "umfärbst", dann ist der Scheinwerfer nicht mehr zugelassen und damit erlischt die Betriebserlaubnis.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

"Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."

Und die Farbe ist in meinen Augen eine Einschränkung der Scheinwerfer.

Viele Grüße
Frank

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Mi 31.07.13 16:41
von freeeak
Gabs nicht mal von french power gelbe nebler mit zulassung?

Das mit der folie würd ich auch sein lassen-wie lasierte rückleuchten nicht zulässig.

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Mi 31.07.13 17:38
von obelix
PECHI hat geschrieben:was nun, darf man(n) das nun oder ne??? die einen sagen ja, die anderen sagen nein!
hat da schonmal jemand direkt bei der dekra nachgefragt??? glaube, das keiner bock hat das seine betriebserlaubnis erlöscht, wegen so ner kleinigkeit!!!

ganz klar - darfst ned.
jeder eingriff in ein bauartgenehmigtes teil bringt dessen abe zum erlöschen. und damit auch die be des fahrzeuge. ob das nun sinnvol ist oder ned mag dahingestellt sein, ist halt so.
also weder folieren noch anmalen...

gruss

obelix

Re: gelbe nebelscheinwerfer

Verfasst: Mi 31.07.13 19:17
von PECHI
ich hatte zwar auch vor die nebler meines 406 gelb zumachen, die nebler sind keine originalen! da ich eh nochma mit meinem dekra und tüv mann quatschen muss, werd ich die mal fragen! vorerst lass ich es so wie es is!!!