Skyhunter hat geschrieben:Hallo Heiko,
hat er eine Begründung für diese Aussage geliefert?
Gruß
Sky
Hm, ich könnte mir vorstellen, dass es daran liegt: § 41 Staßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__41.html
Ich habe mir jetzt zwar nicht den ganzen Schmodder durchgelesen, aber wenn an einem Fahrzeug zwei getrennte Bremssysteme vorhanden sein müssen, dann wäre für mich das die Erklärung, dass man die Feststellbremse nicht ausschalten darf - unabhängig davon, ob die Leute die Handbremse benutzen oder nur den Gang einlegen - was ich persönlich für nicht optimal halte.
Aber vielleicht habe ich das mit Euren elektronischen Bremsen auch falsch verstanden.
Gruß, Jan
*edit*
Ich denke, das hier ist die Lösung:
(5) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muß die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein;(...)