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das gilt sinngemäss auch für unter einem glas zusammengefasste leuchten.(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.
na - er wird sauer auf mich sein, ist doch logisch:-9Guenny 206 hat geschrieben:Obelix, hab Dank für den Hinweis. Ich lass mich überraschen, was der (Bade) Meister dazu sagt.
Gruß
Guenny