naja, wenn mir ein werkstattfuzzi erzählen will, dass der motor über die wupper ist, weil ich hohe drehzahlen gefahren bin muss er sich ganz schnell hiter seinem schreibtisch in sicherheit bringen:-)))SteffenD hat geschrieben: @freeeak: Ja genau das vermute ich auch mal ganz stark. Aber das gibt die Werkstatt natürlich nicht zu und ist somit ist es halt Beschiss am Kunden. Schlimm finde ich nur, dass Sie mich noch als Sündenbock hinstellen und für dumm verkaufen wollen. Aber so ist das halt manchmal... da muss man eisern bleiben.
das könnte höchstens sein, wenn man von stuttgart bis ulm im abregelbereich prügelt. und das wird er ja wohl ned ernsthaft unterstellen wollen:-) ich würde denen mal ganz freundschaftlich den vroschlag machen, sich VERNÜNFTIG drüber zu unterhalten. schliesslich hat er als durchführende werkstatt die gewährleistung auf seine arbeit und die von ihm verbauten teile zu tragen. und er ist damit in der beweispflicht. so einen schaden zu beweisen dürfte ihm allerdings schwerfallen.
also ruhig mit anwalt und gericht drohen, wenn die sich ned einsichtig zeigen. schlussendlich zahlt er das eh ned selbst, wofür hat man als verantwortungsvoller firmenchef ne betriebshaftpflicht...
du musst allerdings auf eines gefasst sein - wenn die sich querstellen kann sich das seehr lange hinziehen.
eine andere vorgehensweise wäre, die schlichtung anzurufen. kostet dich nix und ein spruch von denen ist so gut wie ein urteil.
gruss
obelix