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Re: Gebrautwagen seit 6 Wochen, Bremse abgerissen

Verfasst: Do 12.02.09 12:18
von Stefan234
ja, fällt unter die sachmängelhaftung. falls ihr da nichts schriftlich ausgeschlossen habt, hast du sagar 2 jahre gewährleistung. ob eins oder 2, in beiden fällen muß dir der verkäufer in der ersten hälfte der zeit nachweisen das der schaden erst nach dem verkauf aufgetreten ist. stell ich mir in deinem fall eher schwierig vor.
auch und die haftung ist bei jedem gewerblichem verkäufer pflicht, auch wenn er eine etwas dunklere hautfarbe hat und ihr einen "privat" kaufvertrag gemacht habe. gewerblich ist alles was zum zwecke des gewinns von einem händler verkauft wird. grob gesagt

Re: Gebrautwagen seit 6 Wochen, Bremse abgerissen

Verfasst: Do 12.02.09 12:57
von gr4vy
Ja, soweit stimmt alles. Auch wenn der Verkäufer dir auf den Kaufvertrag sowas wie "Bastlerfahrzeug", "Unfallwagen" oder "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" draufgeschrieben hat, kann er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, auch wenn ers 10mal auf den Vertrag schreibt. Das einzige was ich mir dann überlegen würde, ist ob ich bei dem Menschen unbedingt ein Auto kaufen möchte.
Ich würd den Händler mal ganz freundlich darauf ansprechen, dass er doch bitte dafür gerade stehen soll. Falls er sich quer stellt -> Anwalt des Vertrauens hinzuziehen, mich würde es wundern, wenn der Händler sich nach dem ersten anwaltlichen Schreiben noch weigert, für die Mängel aufzukommen.

Re: Gebrautwagen seit 6 Wochen, Bremse abgerissen

Verfasst: Mi 18.02.09 11:00
von wbdz14
also, zu einen ist ein peugeot bj 96 noch fast ein neuwagen, zum anderen hat der händler u.u. recht mit dem frost. da die temperaturen ja im januar zweistellig im minus waren, gefrieren die regelmäßig bei angezogener handbremse fest. da die beläge nur geklebt sind, können sie von der trägerplatte reißen und sich verklemmen. könnte also ein klassischer bedienungsfehler sein, der meiner tochter mit ihrem 106 auch schon passiert ist.

beim 106er, hab einen mit 72000km (96) und einen mit 165000km (93) geht eigentlich erstaunlich wenig kaputt, als schwachstelle kenn ich eigentlich nur die zu schwache zylinderkopfdichtung, jenseits von 100000km regelmäßig für ölpest im motorraum führt und die leuchtweitenregulierung, die früher oder später ihren dienst quittiert. ansonsten gibt es doch kaum ein auto, das günstiger zu betreiben ist.

trotzdem muß man natürlich beim kauf darauf aufpassen, wie die kiste beieinander ist, und kann sich nicht auf den tüv verlassen.

Re: Gebrautwagen seit 6 Wochen, Bremse abgerissen

Verfasst: Mi 18.02.09 16:19
von peugeot99
Holle hat geschrieben:
peugeot99 hat geschrieben:

Zur Gebrauchtwagengarantie:

Er hat das Auto in nem Autohaus gekauft, die MUESSEN ihm ne Gebrauchtwagengarantie geben.
glückwunsch, wieder einer, der absolut keine ahnung hat. GARANTIE ist eine freiwillige, vertragliche optionale angelegenheit. ein gewerblicher verkäufer muss gegenüber einem endverbraucher nur gewährleistung geben. :augenroll:

Was hat das bitte mit "absolut keie ahnung" zu tun ?

Mir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung (incl. so tollen sachen wie Beweislastumkehr) durchaus bekannt, ich habe nur die vor mir benutzten Begriffe weiterverwendet. Diese Korintenkackerei die voellig am Thema vorbei geht ist absolut unangebracht, zumal der Sinn meiner Aussage ja wohl eindeutig war.

OnTopic:

Handbremse anziehen ist fuer mich kein Bedienungsfehler :sonich:
Allerdings wird man an den Bremsen selbst nicht viel ersetzt bekommen koennen, sind aber wie gesagt auch nicht so Kompliziert zu reparieren. Bei Bremsleitungen usw. sieht das in meinen Augen anders aus zumal das ja eigentlich keine Verschleisteile sind.

Mfg

Re: Gebrautwagen seit 6 Wochen, Bremse abgerissen

Verfasst: Mi 18.02.09 16:23
von Holle
peugeot99 hat geschrieben:
Holle hat geschrieben:
peugeot99 hat geschrieben:

Zur Gebrauchtwagengarantie:

Er hat das Auto in nem Autohaus gekauft, die MUESSEN ihm ne Gebrauchtwagengarantie geben.
glückwunsch, wieder einer, der absolut keine ahnung hat. GARANTIE ist eine freiwillige, vertragliche optionale angelegenheit. ein gewerblicher verkäufer muss gegenüber einem endverbraucher nur gewährleistung geben. :augenroll:

Was hat das bitte mit "absolut keie ahnung" zu tun ?

Mir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung (incl. so tollen sachen wie Beweislastumkehr) durchaus bekannt, ich habe nur die vor mir benutzten Begriffe weiterverwendet. Diese Korintenkackerei die voellig am Thema vorbei geht ist absolut unangebracht, zumal der Sinn meiner Aussage ja wohl eindeutig war.


Mfg
beim nächsten mal schreibst du dann vielleicht fahrrad statt auto, ist ja auch irgendwie das gleiche... :sonich: