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gobo206 hat geschrieben: Alle Rad/Reifenkombinationen welche nicht in der Zulassung bzw in der BE des Fahrzeugs ab Werk stehen sind abnahmepflichtig mittels Teilegutachten!
Eine ABE ist nur dann gültig, wenn diese vorliegt und sich ZBsp die ET einer schon im Schein stehenden Serienfelge leicht abweicht!
QuelleDas wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
http://www.komplettrad.biz/gutachten.html
bei den abe's musst genau hinschaun.Miket hat geschrieben: Wenn ich mich heute z.B. bei Wheelmachine2000 umsehe, gibt es dort ebenfalls für zig Felgen ABE's und Gutachten, woraus ich folgere, dass die o.g. Praxis auch in meinem Fall (7 x 15 mit 195/65 auf dem Break) immer noch üblich sein sollte - oder irre ich da etwa?