7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Shingalana
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Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Beitrag von Shingalana » Sa 16.12.06 14:45

Also meine 6.5 x 15 musste ich auch eintragen lassen.
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Miket
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ABE, Gutachten, etc.

Beitrag von Miket » Sa 16.12.06 22:33

Vor ettlichen Jahren habe ich mich mehr mit diesem Zeugs befasst, weil's mich damals einfach mehr interessiert hat....

Damals gab es eine ABE - das hieß, dass man dass Teil 'dranschrauben konnte, das Papier mitführen mußte und fertig! Und natürlich wich dieses Zubehör (z.B. Spoiler, Auspuff oder Felgen) vom Serienzustand ab.

Darüberhinaus gab es Gutachten. Das waren meistens die etwas wilderen Geschichten, die man beim TÜV vorführen mußte, um den korrekten Einbau nachzuweisen und die dann völlig problemlos eingetragen wurde.

Dann gab es natürlich noch Mustergutachten, Einzelabnahmen, usw. - aber das interessiert in diesem Zusammenhang ja nicht.

Wenn ich mich heute z.B. bei Wheelmachine2000 umsehe, gibt es dort ebenfalls für zig Felgen ABE's und Gutachten, woraus ich folgere, dass die o.g. Praxis auch in meinem Fall (7 x 15 mit 195/65 auf dem Break) immer noch üblich sein sollte - oder irre ich da etwa?

Gruß aus Westfalen!
Michael

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gobo206
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Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Beitrag von gobo206 » Sa 16.12.06 23:08

Als Antwort nochmal ein Post von mir weiter oben ......
gobo206 hat geschrieben: Alle Rad/Reifenkombinationen welche nicht in der Zulassung bzw in der BE des Fahrzeugs ab Werk stehen sind abnahmepflichtig mittels Teilegutachten!

Eine ABE ist nur dann gültig, wenn diese vorliegt und sich ZBsp die ET einer schon im Schein stehenden Serienfelge leicht abweicht!
Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
Quelle
http://www.komplettrad.biz/gutachten.html

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obelix
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Re: ABE, Gutachten, etc.

Beitrag von obelix » Sa 16.12.06 23:57

Miket hat geschrieben: Wenn ich mich heute z.B. bei Wheelmachine2000 umsehe, gibt es dort ebenfalls für zig Felgen ABE's und Gutachten, woraus ich folgere, dass die o.g. Praxis auch in meinem Fall (7 x 15 mit 195/65 auf dem Break) immer noch üblich sein sollte - oder irre ich da etwa?
bei den abe's musst genau hinschaun.
wenn du diese reifengrösse ned eingetragen hast kann es probleme geben, ausserdem sind auch noch etliche andere auflagen drinne.

abe heisst also nicht unbedingt nicht eintragen.
also vorher genau hinsehn.

die andere frage ist, ob es überhaupt geprüft wird.
hast du z.b. serienmässig 7*16 und machst dann 6*15 als winteralus drauf wird bei dem tohuwabohu der neuen zulassungspapiere eh keiner fragen. andersrum schon eher.
aber ne kleinere grösse wird wohl kaum einer hinterfragen...
trotzdem isses natürlich streng genommen dann nicht legal.

gruss

obelix
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