[Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
BamBam
Rückwärtseinparker
Beiträge: 4264
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von BamBam » So 23.02.14 13:58

also, das bauteil ist noch NICHT da.

ich hab von denen ja keine tracking id bekommen.

ich schätze mal, dass es auf der alten tracking id zurück kommt?

wobei da steht:

21.02.2014 08:35 Uhr St. Ingbert (D ...
Erfolgreich zugestellt.
21.02.2014 07:23 Uhr St. Ingbert (D ...
In Zustellung.
21.02.2014 06:24 Uhr St. Ingbert (D ...
Im Paketzustellzentrum.
Die Annahme wurde verweigert (ohne Begründung).
20.02.2014 17:00 Uhr Wuppertal (DE)
Nach einem erfolglosen Zustellversuch wieder im Paketzustellzentrum.
Die Annahme wurde verweigert (ohne Begründung).
20.02.2014 14:52 Uhr Wuppertal (DE)
Erfolgreich zugestellt.
Zustellung / Abstellung mit genereller Vollmacht des Empfängers

@jens
danke für den tip. da werd ich mal anfragen!

nicnuc
ATU-Tuner
Beiträge: 53
Registriert: Mi 13.07.11 17:41
Postleitzahl: 41468
Land: Deutschland
Wohnort: Neuss

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von nicnuc » So 23.02.14 18:45

Mal blöd gefragt....kommt denn da wirklich schon ein Vertrag zustande wenn Ich einer Firma ein Teil schicke und diese es sich anders überlegt und mir das Teil wieder zurück schickt,samt dem Geld??

Also Ich würde da noch nicht mal dran denken das Ich Ansprüche hätte.

BamBam
Rückwärtseinparker
Beiträge: 4264
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von BamBam » So 23.02.14 20:31

Mach dich mit kaufm grundlagen bekannt.

Niemand schrieb etwas davon,dass "einfach etwas zu einer firma geschickt" wird/wurde.

nicnuc
ATU-Tuner
Beiträge: 53
Registriert: Mi 13.07.11 17:41
Postleitzahl: 41468
Land: Deutschland
Wohnort: Neuss

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von nicnuc » So 23.02.14 21:47

BamBam hat geschrieben:Mach dich mit kaufm grundlagen bekannt.

Niemand schrieb etwas davon,dass "einfach etwas zu einer firma geschickt" wird/wurde.
Eben.Niemand schrieb so etwas!

Schönen Abend noch.

Benutzeravatar
qui
Lenkradbeißer
Beiträge: 267
Registriert: Di 22.01.13 20:19
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Wohnort: -Göppingen-/BW

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von qui » So 23.02.14 23:52

BamBam hat geschrieben: auf deren webseite und in ebay ist das teil lieferbar. ich überweise das geld und erhalte wenig später das geld mit der info zurück: NICHT lieferbar.

ich melde mich bei der firma und bekomme eine instandsetzung statt dem teil angeboten. (vorher widersprüchliche aussagen zur lieferbarkeit)

auch bekomme ich einen paketschein (von der firma) und versende das paket.
meinnst du mit Website deren ebay-shop-Seite oder einen separaten Onlineshop? falls ja folgende Überlegung dazu:

Könnte mir vorstellen, dass vlt. irgendwo auf der seite des onlineshops stand "Angebot freibleibend oder, unverbindlich, dann wäre der Verkäufer ja grds. nicht an den Vertrag gebunden soweit ich weis?

Vertragsabschluss im Internet finde ich persönlich ist allgm. gar nicht so leicht da drüber zu entscheiden. habe mal nen intresanten Link gefunden:

http://www.kleingewerbe.info/vertragsre ... agsangebot

Der Vertrag kommt aber ja grds. erst duch eine Bestellbestätigung o.ä. seitens des Verkäufers/Händlers zustande.

weiterhin denke ich auch, dass der Händler/Verkäufer trotzdem eine Annahmefrist hat (gem. §147 Abs. 2 BGB),http://dejure.org/gesetze/BGB/147.html weil er ja entscheiden kann, ob er dich als Vetragspartner haben will (Schufa Auskunft vlt. evtl. etc.).
Hab dazu im Internet div. Urteile von 2 Tage (mehrheitlich) gefunden, Wenn du dann schon bezahlt hast, (z.B. paypal, vorkasse) kann aber der Händler meiner Meinung nach immer noch dein Vertragsangebot ablehnen, das es ja noch nicht gab, da keine Bestellbest. vorliegt.(?)
Da das Geld aber schon überwiesen wurde tut der Händler dies hiermit mit Zurücksenden des Geldes.

beim 2. Mal ist eine neuer Vertrag mMn zustande gekommen.(Ablehnung i.V.m. neuem Antrag seitens des Verkäufers, der jetzt quasi als Dienstleister(?)aufritt(?) (bietet Reparatur an)) --> /§ 150 Abs. 2 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/150.html

würde sagen dass es sich jetz beim 2.mal aber um nen Dienstvertrag handelt.
Händler bietet Instandsetzung(Dienstleistung) an (Angebot), du erkärst ihm gegnüber "ja"(Annahme) schickst im somit das Teil, Vertrag wäre mMn zustande gekommen.
Hm...soweit mal, hmmmmm....kompliziert :gruebel: ... dann wäre er aber zur Dienstleistung/Instandetzung trotzdem verpflichtet denk ich..jetzt kam halt dazwischen, dass das Paket verlorengegangen ist...In dem Fall es müssten somit die gesetzlichen §§ zum Dienstvertrag gelten, die evtl. gerichtlich geltend gemacht werden könnten(?) sinnlos(!?...)

ok jetz wirds mir wirklich zu kompliziert :gruebel:

wg. dem verlorenen Paket: Da du das Paket verschickt hattest, musstet du auch den Nachsendeauftrag veranlassen(als Versender).

Das Verhalten des Händlers selber ist aber trotzdem nicht sehr korrekt. ist auch sehr unfreundlich u. unprofessionell.

Falls du das Teil aber letzlich über ebay bestellt hast und es um einen ebay shop geht, müssten da u.U. wieder ganz andere Regeln gelten.
ach ja und wenn ne Bestellbest. da ist funktioniert meine ganze Überlegnung natürlich nicht :floet: :D vlt. kann aber jmd der sich da besser auskennt noch was dazu sagen..würd mich selber intressieren, wie sich das jetz verhält.

jo, warn mal meine Gedanken dazu, weis nicht ob das alles so hinhaut würds mir jetz aber mal so erklären, :gruebel: , und somit könnt ich die Sache für mich abhaken, und ne (berechtigte) Kundenkritk abgeben :

PS: halt uns doch bitte auf dem Laufenden :) :)

Grüße
"Du hast uns auf den Parkplatz gebracht, jetzt bring uns auch wieder runter! - Ach so, du willst runter von dem Parkplatz."
"Once I held in my hand the starlight of Eden" ~ "I am dancing in the sunshine of the dark"
BildBild

BamBam
Rückwärtseinparker
Beiträge: 4264
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von BamBam » Mo 24.02.14 09:16

ui, ne menge zu lesen. :daumenhoch:

ist ziemlich verwirrend das ganze, ich drösel das mal nochmal auf.

per ebay hatte ich nach lenkgetriebe geschaut.
im ebay shop von diesem anbieter war das lenkgetriebe lieferbar.
gleichzeitig habe ich auf einen onlineshop des vertriebs gschaut. also www. lenkgetriebe. xxx

dort war und IST(!) es auch lieferbar.

da ich davon dann wirklich ausging, hab ich es gekauft.
mit paypal bezahlt.
ein paar stunden später kam eine gutschrift (per mail) mit dem betreff " nicht mehr lieferbar" an mich zurück.
geld wurde meinem paypal konto gut geschrieben.

darauf hin rief ich an, stellte die frau zur rede,wie es zu diesen fauxpas kommen könne und wie wir nun zueinander finden.
sie bot mir (mündlich! an), das lenkgetriebe für 209,- zu reparieren + 6,90 versand mit dpd.
ich solle das lenkgetriebe ausbauen (aufforderung) und vorabzusenden.

hier entstand schonmal ein mündlicher vertrag, da beide seiten sich einverstanden erklärten.
später erhielt ich das angebot + bestellannahme schriftlich.
was ich dann unterschrieb.
zuvor überwies ich abermals geld via paypal.

dann klebte ich den dpd schein auf und gab das paket ab.

*anmerkung
bei ein AT lenkgetriebe habe ich 6 monate zeit UM es zurück zu schicken. (oder eben nicht u behalte es). hier hab ich also zeitlichen spielraum. WANN ich es ausbaue und terminiere alles nach MEINEM terminplan.

.....

ich hatte schon während dem gespräch das gefühl, ich würde mit einem kind sprechen. oder einer praktikantin.hat sich dann im schriftverkehr manifestiert.
auf deren webseite sind die mitarbeiter lichtbildtechnisch abgebildet.
ich würde die anfang 20 schätzen.
beide in nem recht kurzen mini-rock.

im geschäftsleben existiert nun mal ein dress-code.
ich möchte eine frau als seriös u professionell in einer geschäftsbeziehung ansehen.

und nicht als objekt der begierde.

da gabs vor ein paar tagen mal bei vox eine schöne sendung dazu: bewerbungsgespräche,aber das mal nur am rande.

eine (bzw mehrere) entsprechenden reputationen meinerseits sind -hoffentlich- bald auf ein paar bewertungsportalen zu finden....

aktuell hat sich an den dpd tracking status noch nichts verändert. eine neue tracking id habe ich nicht erhalten.
mal abwarten......

Benutzeravatar
obelix
Administrator
Beiträge: 19431
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von obelix » Mo 24.02.14 11:25

BamBam hat geschrieben:ich hatte schon während dem gespräch das gefühl, ich würde mit einem kind sprechen. oder einer praktikantin.hat sich dann im schriftverkehr manifestiert. auf deren webseite sind die mitarbeiter lichtbildtechnisch abgebildet. ich würde die anfang 20 schätzen. beide in nem recht kurzen mini-rock.

im geschäftsleben existiert nun mal ein dress-code. ich möchte eine frau als seriös u professionell in einer geschäftsbeziehung ansehen.
und nicht als objekt der begierde.

eine (bzw mehrere) entsprechenden reputationen meinerseits sind -hoffentlich- bald auf ein paar bewertungsportalen zu finden....

aktuell hat sich an den dpd tracking status noch nichts verändert. eine neue tracking id habe ich nicht erhalten.
mal abwarten......
das iss nu ned dein ernst, oder?
weder das geschätzte alter, noch auf irgendwelchen bildern zu sehende kleidungsstücke lassen irgenwelche rückschlüsse auf vorhandene oder mangelnde kompetenz zu. dann dürftest ja mit der anderen dame ned mal reden, die ist ja tätowiert.... und die ist die chefin - uiuiuiuiui...

mal ehrlich - das, was du da schreibst kann man ned ernst nehmen, sonst müsst ich mir ernsthaft gedanken machen, meinen laden zu schliessen, ich hab ja nen vollbart und rede dialekt.

und dresscode - naja, das wird allgemein überbewertet - steve jobs hat sich da auch ned drum gekümmert. und unser ehemaliger aussenminister ist mit turnschuhen rumgerannt. sowas lasse ich mir im umgang mit entscheidern auf höheren ebenen vielleicht als plausibel verargumentieren, aber bei einer ersatzteilverkäuferin, die mit fusskundschaft und schrauberpersonal zu tun hat - ????

bei teilen aus spanien kann es auch durchaus mal zu lieferfristen kommen, das erlebe ich oft genug, da steckt man einfach ned drin selbst bei frühzeitiger bestellung läuft man öfter mal trocken. das ist dann einfach pech.

gruss

obelix
VF34H5FWC9S197117

Benutzeravatar
qui
Lenkradbeißer
Beiträge: 267
Registriert: Di 22.01.13 20:19
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Wohnort: -Göppingen-/BW

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von qui » Mo 24.02.14 17:07

BamBam hat geschrieben:ui, ne menge zu lesen. :daumenhoch:

ist ziemlich verwirrend das ganze, ich drösel das mal nochmal auf.

per ebay hatte ich nach lenkgetriebe geschaut.
im ebay shop von diesem anbieter war das lenkgetriebe lieferbar.
gleichzeitig habe ich auf einen onlineshop des vertriebs gschaut. also www. lenkgetriebe. xxx

dort war und IST(!) es auch lieferbar.

da ich davon dann wirklich ausging, hab ich es gekauft.
mit paypal bezahlt.
ein paar stunden später kam eine gutschrift (per mail) mit dem betreff " nicht mehr lieferbar" an mich zurück.
geld wurde meinem paypal konto gut geschrieben.
das ist genau das ist was ich gemeint hab: wenn du keien Bestellbestätigung (verbindlich) bekommen hast, - eine Empfangsbestätigung z.B. ist keine verbindliche Annahme mMn, daher denk ich dass der Händler sich in der Annahmefrist befindet die auch für Onlienhandel gilt. Und dann hat er halt gesagt nach Überprüfung: Ok, ist nicht mehr lieferbar, Geld ging retour an dich, da paypal, es kam kein (verbindl.) Vertag zustande. (mMn).
Der Händler ist zwar erpflichtet die Vfgbk. der Ware vor Vertragsschluss zu erklären, (hat er ja auch gemacht. s. EG Richtline 97 7
Artikel 4 S.1 e) -> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 07:de:HTML

Auszug aus der EG:
Vorherige Unterrichtung
(1) Der Verbraucher muss rechtzeitig vor Abschluss eines Vertrags im Fernabsatz über folgende Informationen verfügen:
a) Identität des Lieferers und im Fall von Verträgen, bei denen eine Vorauszahlung erforderlich ist, seine Anschrift;
b) wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung;
c) Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern;
d) gegebenenfalls Lieferkosten
e) Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung;
...
...
...

...aber wenn da mal was falschläuft(Zuliefererprobleme etc), und er nicht liefern kann, wer solls ihm verdenken, sind auch nur Menschen, aber der Umgang mit deiner Nachfrage/Reaktion ist allerdings schon sehr suspekt

****

darauf hin rief ich an, stellte die frau zur rede,wie es zu diesen fauxpas kommen könne und wie wir nun zueinander finden.
sie bot mir (mündlich! an), das lenkgetriebe für 209,- zu reparieren + 6,90 versand mit dpd.
ich solle das lenkgetriebe ausbauen (aufforderung) und vorabzusenden.

hier entstand schonmal ein mündlicher vertrag, da beide seiten sich einverstanden erklärten.
später erhielt ich das angebot + bestellannahme schriftlich.
was ich dann unterschrieb.
zuvor überwies ich abermals geld via paypal.
genau und hier sag ich mal ist ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande gekommen, MmN ein Dienstvertrag,( es wird die Instandsetzung als Dienstleistung angeboten,Dienste können lt. BGB "Dienste aller Art sein", in dem Fall Instandsetzung). Und du hast die schriftl. Best. erhalten? handelt es sich hier auch explizit um eine Bestätigung des Vertrages oder auch um eine "Empfangsbestätigung? sorry dass ich da so rumreite, aber ich denke hier kommt es auf genauen Formuliereungen an, kann mir anders auf die ganze Sache schlecht einen Reim drauf machen.

denke beim 2, Mal gab es jetzt den Vertrag und er müsste erfüllt werden...Problem ist halt verlorene Päckchen. Der Nachsendeauftrag ist klar den musstest du selbst machen. Soweit ich weis trägt aber bei nem Kauf von nem gewerblichen Händler dieser immer das Versandrisiko(privat kann asusschliessen, bzw. trägt dieses nicht).Aber ob das auch bei nem Dienstvertrag gilt, wenns den einer ist...(?). Fragen über Fragen :gruebel:
"Du hast uns auf den Parkplatz gebracht, jetzt bring uns auch wieder runter! - Ach so, du willst runter von dem Parkplatz."
"Once I held in my hand the starlight of Eden" ~ "I am dancing in the sunshine of the dark"
BildBild

Benutzeravatar
qui
Lenkradbeißer
Beiträge: 267
Registriert: Di 22.01.13 20:19
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Wohnort: -Göppingen-/BW

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von qui » Mo 24.02.14 17:15

obelix hat geschrieben:
BamBam hat geschrieben:ich hatte schon während dem gespräch das gefühl, ich würde mit einem kind sprechen. oder einer praktikantin.hat sich dann im schriftverkehr manifestiert. auf deren webseite sind die mitarbeiter lichtbildtechnisch abgebildet. ich würde die anfang 20 schätzen. beide in nem recht kurzen mini-rock.

im geschäftsleben existiert nun mal ein dress-code. ich möchte eine frau als seriös u professionell in einer geschäftsbeziehung ansehen.
und nicht als objekt der begierde.

eine (bzw mehrere) entsprechenden reputationen meinerseits sind -hoffentlich- bald auf ein paar bewertungsportalen zu finden....

aktuell hat sich an den dpd tracking status noch nichts verändert. eine neue tracking id habe ich nicht erhalten.
mal abwarten......
ja also das würd ich jetz auch nicht als Argument für evtl. Inkompetenz etc. der jew. Person sehen. Hat keine logische Grundlage, ein Bsp:

ich hatte vor Jahren in der Ausbildung, als ich noch extreme Frisuren hatte (Sturmfrisur nach oben etc.) auch immer mal wieder von Personen gesagt bekommen, dass sie aufgrund meines Äußeren nicht unbedingt auf Kompetenz bei mir schliessen, :heul:
trotzdem war ich einer der besten in der Prüfung... na ja im ÖD halt...sind alle konservativ :augenroll: ...
na ja hab jetz wieder normale Friseur, aber es beweist, die Vorurteile existieren (leider)

Grüße
und dresscode - naja, das wird allgemein überbewertet - steve jobs hat sich da auch ned drum gekümmert. und unser ehemaliger aussenminister ist mit turnschuhen rumgerannt. sowas lasse ich mir im umgang mit entscheidern auf höheren ebenen vielleicht als plausibel verargumentieren, aber bei einer ersatzteilverkäuferin, die mit fusskundschaft und schrauberpersonal zu tun hat - ????
Personalchef von uns hatte mal weise Turnschuhe u. Hawaihemd an :daumenhoch: :D
"Du hast uns auf den Parkplatz gebracht, jetzt bring uns auch wieder runter! - Ach so, du willst runter von dem Parkplatz."
"Once I held in my hand the starlight of Eden" ~ "I am dancing in the sunshine of the dark"
BildBild

alterSchwede
Zufrühabschnaller
Beiträge: 651
Registriert: Fr 30.12.11 22:54

Re: [Vertrag] wird nicht erfüllt, was nun?

Beitrag von alterSchwede » Mo 24.02.14 17:46

@BamBam wenn ich auf der richtigen Seite war ist die junge Dame der Geschäftsführer oh in D muss man ja sagen Geschäftsführerin gehe ich Richtig in der Annahme das die besagte Frau Silke heisst, laut Obelix liege ich Richtig . Also Minnirock ich würde sagen das ist ein normales Kostüm, ich hoffe man sagt heute noch so. Wir schicken hier ganz viele Sachen weg zum rep. und haben teilweise einen Festpreis ausgemacht und dann kamen die Teile wieder zurück nicht reparabel und das Geld auch, soll ich dann sagen du hast gesagt man kann es rep. und darauf pochen, die Firma hat ja die Teile erst gesehen als sie dort ankamen vorher wussten die ja nur was du ihnen erzählt hast am telefon. Ich weiss nicht wie es ist von der Firmenseite aus Wir haben 2 Wochen Rücktrittsrecht bei Online-handel oder Telefonverkauf hat das die Firma nicht auch?

Antworten