InformatiX hat geschrieben:bloß weil die felgen die gleiche größe wie serienfelgen sind, heißt des ned, dass die eintragungsfrei sind...
und nein, dass der damit durchn tüv gekommen is, heißt au ned, dass die eintragungsfrei sind..
wenn mans genau nimmt, wirste für die felgen mindstens ne abe brauchen die du im handschuhfach spazieren fährst...
grüße
steffen
da stimme ich total zu!!!
solche aussagen mit müssen nicht eingetragen werden finde ich immer sehr fahrlässig....
es sind zubehörfelgen also sind sie nicht direckt über die fahrzeug abe abgedeckt -> es sei denn peugeot hat papiere dazu die etwas anderes besagen! (das wird nicht der fall sein)
oder man hat eine ABE für die felgen wo entsprechenddes drin steht.
keine abe odder eintaggung = punkte bzw kein versicherungsschutz bzw zahlen bis ans lebensende bei personenschaden........
das sicherste ist beim tüv nachfragen papiere geben lassen wenns da was gibt. habs aucch schon mal gesehen das die ner jungen frau extra die paapiere zu ihren felgen rausgesucht haben bei der HU weil sie da nix hatte.
Habt ihr ein link wie dieses aussieht?Und diese kegelförmige Radbolzen passen auf Alufelgen?lg
google und kegelbundradbolzen eingeben dann haste gaaanz viele beispiele.... brauchste halt nur noch die richtige länge.
bei zubehörfelgen sind keggelbund bolzen fast standart die gibt es relativ günsitg
www.spurverbreiterung.de were auch ne adresse dafür.
auf die gewindesteigung muss man noch genau achten weil peugeot da seine eigenheiten hat mit m12x1,25 durch das feingewinde bekommen die bolzen auch nur 85 nm (bzw dass was in den felgenpapieren steht!!!) wenn man stahlfelgen mit 120 nm anzieht können sich diese schon verformen so das die bolzen weiter reingehen .