Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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driver306XT
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Beitrag
von driver306XT » Sa 12.11.11 21:58
Hallo Peugeot Freunde und Obelix ,
dank eurer Hilfe weiss ich jetzt meine FIN am Peugeot zu entziffern die Fahrzeugdaten passen und stimmen. Na klar habe ich schon einen bekannten drauf angesetzt der bei der Polizei arbeitet da krieg ich erst nächste Woche weitere Infos. Hier ist FIN der Fahrzeugpapiere die in meinem Besitz ist 'VF37CNFZ230973183'.
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bnmondi
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Beitrag
von bnmondi » Do 24.11.11 22:57
Und wie ist es denn jetzt weiter gegangen? Finde ich ja schon interessant wie das wohl entstanden ist und wie die Nummer endet...
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fuldner
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Beitrag
von fuldner » Fr 25.11.11 00:22
Hi,also der Peugeot aus deinen Papieren ist ein:
306 LIMOUSINE
3 TUREN
1.6 i 90
Schaltgetriebe 5
TU5JP
Sondermodell Husky
Servo und ABS
Motorseriennummer 10 FX0M 0142928
Getriebeseriennummer 20 CC48 0606774
nur das Garantiestartdatum passt nich so wirklich laut Service-Box...01.01.90
It´s just metal MUM
Stolzer Besitzer eines Phase II S16
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lunic
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Beitrag
von lunic » Fr 25.11.11 16:28
Troubadix hat geschrieben:obelix hat geschrieben:
ich würde mal den bereich um die eingestanzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN) genauestens untersuchen, evtl. wurde dem auto ne neue Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN) "spendiert".
im günstigsten fall wurden beim händler "nur" die papiere verwechselt...
was bedeuten würde, dass noch einer mit falschen papierern rumfährt:-)
gruss
obelix
was passiert in so einem fall, bekommt man wenn sich der andere "irrläufer" findet dessen auto (was ja dann zu den eigenen papieren passt) oder behällt jeder sein auto und man tauscht die papiere um?
was wenn das "eigene" auto (also dessen papiere) mittlerweile z.b. wegen abwrackprämie eingestampft wurde oder im ausland ist???
fragen über fragen
"Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier." Wer Eigentümer des Autos ist, ist automatisch Eigentümer des KfZ-Briefes. Den Brief kann man nicht einzeln erwerben.
driver306XT hat geschrieben:Vielen dank an alle für die Feedbacks!! zu euren Fragen. Das Auto hab ich von einem damaligen Arbeitskollegen gekauft hab ihn vertraut und die FIN nicht überprüft, wer heutzutage macht dies noch
Also als privater Käufer hast du die Pflicht, dir den Brief vorlegen zu lassen. Ansonsten darfst du nicht an die Eigentümerstellung deines Verkäufers glauben. Ob du darüber hinaus aber auch die Pflicht hast, die FIN-Nummern zu vergleichen, bezweifel ich mal - die trifft wohl eher nur die Händler untereinander.
Gruß