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Einspruch kannst du nur einlegen, wenn der Steuerbescheid falsch ist. Steht in den Papieren E2, hat das Finanzamt alles richtig gemacht und der Bescheid ist richtig.yestergrey hat geschrieben:@matthias
Das was du einlegst ist ein Einspruch. Das empfieht sich auch zu tun, da so der gesamte Fall offen bleibt und jegliche Änderungen möglich sind. Allerdings ist dies auch nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens in schriftlicher Form möglich, also würde ich nicht so lange warten damit (steht aber auch alles unten im Bescheid drine).
Du kannst immer Einspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass der Bescheid falsch ist. Wenn die Behörde aber weiterhin der Auffassung ist, dass sie Recht hat, wird der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen (hab ich grade vergessen, eine Begründung im Einspruch wäre auch gut).Markus@ hat geschrieben:Einspruch kannst du nur einlegen, wenn der Steuerbescheid falsch ist. Steht in den Papieren E2, hat das Finanzamt alles richtig gemacht und der Bescheid ist richtig.yestergrey hat geschrieben:@matthias
Das was du einlegst ist ein Einspruch. Das empfieht sich auch zu tun, da so der gesamte Fall offen bleibt und jegliche Änderungen möglich sind. Allerdings ist dies auch nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens in schriftlicher Form möglich, also würde ich nicht so lange warten damit (steht aber auch alles unten im Bescheid drine).
Also erstmal bezahlen, und wenns geht die Papiere berichtigen lassen. Dann gibbet Geld zurück.
Da mußt du auf jeden Fall zum Händler um zu prüfen, welche Norm dein Wagen auch wirklich erfüllt.