ja, fällt unter die sachmängelhaftung. falls ihr da nichts schriftlich ausgeschlossen habt, hast du sagar 2 jahre gewährleistung. ob eins oder 2, in beiden fällen muß dir der verkäufer in der ersten hälfte der zeit nachweisen das der schaden erst nach dem verkauf aufgetreten ist. stell ich mir in deinem fall eher schwierig vor.
auch und die haftung ist bei jedem gewerblichem verkäufer pflicht, auch wenn er eine etwas dunklere hautfarbe hat und ihr einen "privat" kaufvertrag gemacht habe. gewerblich ist alles was zum zwecke des gewinns von einem händler verkauft wird. grob gesagt
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