manuel ... du schreibst in rätseln!
mit %abweichung meint der hundegejagte kollege den abrollumfang des rades. der muss annähernd identisch sein, mit dem abrollumfang deiner serienbereifung.
als anhaltspunkt, was du da problemlos fahren kannst, dient das gutachten, in dem verschiedene mögliche reifenkombinationen für dein auto angegeben sind. weichst du von den im gutachten angegebenen größen ab, wird es ausser kraft gesetzt und du bist in der nachweispflicht, dass alles so zulässig ist, wie du´s gemacht hast... also der reifen für die felgengröße zugelassen ist und die felge im umkehrschluss auch für die reifengröße - desweiteren muss die freigängigkeit sichergestellt sein und das in allen möglichen und unmöglichen fahrsituationen.
würde dann heissen - eine einzelabnahme nach §21 mit daraus resultierendem zwingendem eintrag in die fahrzeugpapiere.
bleibst du jetzt bei dem gutachten, hast du die von manuel erwähnte abnahme nach §19.3 - also lediglich eine anbaubestätigung, weil der hersteller den rest für dich schon übernommen hat. in dem gutachten stehen dann auflagen, die von dir erfüllt werden müssen und bei dieser abnahme ebenfalls überprüft werden. der anbau wird dann vom prüfer bestätigt und der schrieb dazu ist mitführpflichtig - jedoch nicht sofort in die fzg. papiere einzutragen.
mit viel glück haben die räder in dieser größe sogar eine abe auf dein fahrzeug bezogen - dann musst du garnichts eintragen lassen... ist bei peugeot leider etwas selten!
so denn ...
gruß - auch in den osten
martin