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von Vollgastauglich » Do 03.05.07 16:00
sofern du andere, als serienräder, oder solche die es original von peugeot gegen aufpreis "aus dem prospekt" gab, die in der fahrzeughomologation (teilt dir dein freundlicher mit) eingeschlossen waren, auf dein auto montierst (größenunabhängig) ist das grundsätzlich eintragungspflichtig!
ausnahmen sind solche räder, die eine ausdrückliche ABE haben - allerdings keine Felgen ABE, sondern eine solche, die in den Auflagen des Anhangsgutachtens zur ABE ausdrücklich auf eine berichtigung der fahrzeugpapiere bei deinem fahrzeug verzichtet.
des weiteren besteht die möglichkeit der eintragung nach tüv - gutachten §19.3. ein solches gutachten haben die meisten beim reifenhändler angebotenen räder. diese abnahme mus durchgeführt werden, jedoch ist eine berichtigung der fahrzeugpapiere zurückgestellt. du musst dann lediglich die tüv-bescheinigung mitführen.
die §19.3 abnahme kostet knappe 40 euro - es steht aber zu beachten, dass diese abnahme in verbindung mit einem vorhandenen sportfahrwerk ausdrücklich im fahrwerksgutachten - und umgekehrt das fahrwerk im felgengutachten vermerkt sein muss, da es sonst eine §21 abnahme -also vollabnahme - wird, was zur folge hat, dass es mehr kostet und die papiere berichtigt werden müssen.
sollte eine zubehör felge eingetragen sein, so gilt diese eintragung - auch bei identischer größe - nur und ausschliesslich für diese felge ... festgelegt mit der "kba - nummer"
hoffe es hat geholfen!
gruß martin
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.
Uli Stein