Das ist ja schön, aber irgendwie verstehst du das GRUNDPRINZIP nicht so ganz. Das man Standlicht & Nebelscheinwerfer an haben darf, ist ja logisch, aber unter welchen Voraussetzungen ist dir wohl nicht ganz klar.Peugeot106xsi hat geschrieben:laut tabellenbuch kraftfahrzeugtechnik s. 427:
-höhe maximal abblendlicht scheinwerfer
-wenn a-max kleiner 400 mm von fahrzeugaußenkante dürfen nebelscheinwerfer nur mit abblendlicht leuchten
-statt des abblendlichts dürfen nebelscheinwerfer zusammen mit den begrenzungleuchten benutzt werden
ist der abstand über 400mm beim 106er????
nein
dann bist du wohl der idiot
Ich zitiere nochmal die StZVO: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Die NEBELSCHEINWERFER dürfen also NUR eingeschaltet werden, wenn die SICHT BEHINDERT ist. Und NUR DANN darfst du auch das Abblendlicht ausschalten und nur Standlicht mit den Nebelscheinwerfern an haben.
Und wenn du es nicht glauben willst, dann fahr mal beim lieben TÜV vorbei, der wird dir dann genau das hier bestätigen:
Ist der Abstand von der Fahrzeugaußenkante größer als 400 mm, so dürfen sie nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten. Andernfalls dürfen sie auch zusammen mit dem Standlicht einschaltbar sein. Nebelscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich beeinträchtigen.