Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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StefanB
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von StefanB » Sa 11.03.06 17:19

Hm... Nachbarin (Bekannter von ihr) meinte, es sei der Hydraulikzylinder der Kupplung gewesen ?!?!
Weiss da wer was und könnt mal überprüfen, ob's bei der ID-Nr. das Prob gab und der Wechsel der Kupplung wirklich nötig war.

Muss dazu sagen, der Händler ist hier in der Gegend bekannt überhöhte Rechnungen mit nicht verbauten Teilen auszustellen.
Sie ist trotz abraten nur hin, weil der Wagen dort gekauft wurde... was ich absolut nicht verstehe.

Greetz, StefanB
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Swazy
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von Swazy » Sa 11.03.06 17:36

Also ein defektes 2-Massenschwungrad kündigt sich meistens mit Quitschgeräuschen beim Abstellen des Motors an. Oder die Gänge lassen sich schwer bis gar nicht einlegen.
Die Geber- Nehmerzylinder halten eigentlich ganz gut, haben selten welche wechseln müssen, dann aber wegen schwammigen Treten des Kupplungspedal
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 307Fahrer » Sa 11.03.06 18:11

Hallo Swazy,

weißt du denn bis zur welcher Kilometerleistung die Kupplung von Peugeot übernommen wird? Ich habe das gleiche Problem. Zweimassenschwungrad ist defekt, wird auch kostenlos getauscht (HDI, BJ 2002). Die Kupplung soll auf Empfehlung mitgetauscht werden, das müsste ich dann allerdings bezahlen. Ich habe aber den Vorteil, dass ich nur die reinen Materialkosten bezahlen soll, da kann man das gleich mit in einem Rutsch machen.

Zieht ein defektes Zweimassenschwungrad nicht die Kupplung in Mitleidenschaft?!
Ich werde denke ich trotzdem für die Kupplung einen Kulanzantrag stellen, kostet ja nix...

Ach ja: Wie kann ich prüfen, ob auch eine neue Kupplung eingebaut wurde? Ich habe das Gefühl als wenn mein Händler mich da etwas vera... will

Danke!

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Beitrag von Swazy » Sa 11.03.06 19:31

Bis wieviel KM die Kupplung übernommen wird kann ich Dir nicht auf Anhieb sagen.
Schätze aber mal bis 10.000 km.
Wenn die eine neue Kupplung einbauen kann es sein daß sie auch einen anderen Pedalblock einbauen, da gab es auch eine Änderung.
Generell leidet die Kupplung bei einem defekten Schwungrad, sonst hätte dieses Ding ja keinen Sinn.
Wenn da eine "normale" Schwungscheibe verbaut wäre würde es Dir bei dem Drehmoment die Kupplung in Stücke zerlegen.
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 307Fahrer » Sa 11.03.06 20:29

Ja, aber dann versteh ichs sowieso nicht. Warum soll ich eine Kupplung bezahlen, die dadurch kaputt gegangen ist oder dadurch beschädigt wurde, weil deren Zweimassenschwungrad nicht ok ist bzw durch den defekt andere Bauteile mitbeschädigt.
Das macht für mich keinen Sinn

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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von StefanB » So 12.03.06 09:27

DAS ist ja, was ich auch nicht verstehe.
Könnt ja jeder Hersteller nebenbei ein wenig Geld machen.
Defektes Teil verbauen was etwa €10,-- kostet und nach 50.000Km den Geist aufgibt...
... aber nebenbei nen Schaden von €1000,-- verursacht.
Teil auf Garantie beheben, Schaden den Kunden in voller Höhe zahlen lassen.
Is ja wohl die volle Abzocke :sonich:
Als an meinem 206 das Getriebe kaputt war hätte ich ja im Traum nicht dran gedacht auch nur einen Cent zu übernehmen...
Ohne das engagierte Vorgehen meines Händlers wäre das ein Fall für's Gericht geworden.

Effektive was Peugeot zur Aufbesserung der Kasse da treibt.
Entweder auf den Händler oder den Kunden abwälzen.
Aber parallel über die Kundenunzufriedenheit wundern.
Wenn's wenigstens ein Einzellfall wäre...
Ich werde jedenfalls niemanden mehr mit guten Gewissen zu Peugeot raten.

StefanB
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 206kucki » So 12.03.06 11:38

Ich werde denke ich trotzdem für die Kupplung einen Kulanzantrag stellen, kostet ja nix...
das wird nicht viel sinn machen.Außerdem muss einen Kulanzantrag der Händler stellen, und wenn das sinn macht wird er das nicht machen.Außerdem müsste er sich dann an der Kupplung beteiligen....

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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 206kucki » So 12.03.06 11:40

Auch während der Werksgarantie wird die Kupplung nicht übernommen.
Genauso wie Bremsbeläge bei eingelaufen Bremsscheiben. Die Beläge werden von Peugeot nur bis 11000 KM übernommen, Bremsscheiben dagegen bis 30.000 KM
Ich mache das auch fast jeden Tag, und ich habe letztens erst Scheiben und Beläge bezahlt bekommen bei 35000km wegen Hitzerissen in der Scheibe.
handelt sich um einen 307 2.0 HDi, Ez. 10.10.2002, Klima, Km bei Defekt 83.000 Km, ID-Nr. VF33ERHSB82436155.
Getriebe war nicht mehr schaltbar
Und dieses Fahrzeug hat bei 38000km auch Scheiben und Beläge neu bekommen, auf Garantie....

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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von Holle » So 12.03.06 22:05

...woran man wieder mal sieht, was teils für unsinn hier gepostet wird. meine bremsen vorn wurden auch bei 15 tkm im rahmen der garantie ersetzt ( 307 Limo ).

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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von Swazy » Mo 13.03.06 08:57

Also ich hab nachgeschaut, die Kupplung wird bis zum einem Kilometerstand von 40.000 km von Peugeot übernommen, danach Anteilig, sprich der Kunde muss einen Teil selbst zahlen!
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