Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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fricki
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Beitrag
von fricki » Mi 30.11.05 12:51
Muss mich den Vorrednern anschließen .... bis auf einen Punkt ....
Bist du mit dem Fahrzeug gerollt oder bist du gestanden da du gerade den Beifahrer zum Einweisen aussteigen lassen wolltest ?????
Wäre vielleicht eine Möglichkeit der Argumentation da es rechtlich dann nicht mehr so verzwickt wäre wenn du gestanden wärst.
Das fällt mir in diesem Falle noch dazu ein.
Gruß Thomas
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le mOnd
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Beitrag
von le mOnd » Mi 30.11.05 13:18
moin,
und danke für eure zahlreichen Antworten!
Das mit dem Einweiser hatte ich nicht in Betracht gezogen, gut, dass ihr mich wieder darauf gebracht habt. Dann ist da wohl wirklich wenig zu machen. Dann kann ich nicht argumentieren, dass meine sicht so behindert gewesen ist. Und die Möglichkeit mich einweisen zu lassen hätte ich ja gehabt. Ich habe nur noch nie jemanden gesehen, der keinen Kleinlaster o.ä. fährt und bei jeder unübersichtlichen Stelle den Beifahrer aussteigen lässt. Tja, Pech gehabt. Vor Gericht werde ich da nicht gehen, denn ich habe KEINE Rechtsschutzversicherung. Aber ich werde das der Versicherung nochmal haarklein erzählen und dem Polizisten, wenn er nochmal anruft, ob der andere nun "veletzt" ist oder nicht, dem sage ich auch nochmal, dass ich die Sache mit dem Mercedes unfair finde. Leider hat er das mit dem einweisen auch gesagt, weswegen ich von der Vollschuld auf keinen Fall runterkomme...
Mal sehen wies weitergeht..
le mOnd
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Troubadix
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Beitrag
von Troubadix » Mi 30.11.05 13:20
nach versicherungsbetrug, das stinkt danach, ist eigentlich schon ein so alter klassiker das es jeder polizist von selbst erkennen müsste.
also auch von mir ANWALT!!!
troubadix
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smilealex
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Beitrag
von smilealex » Mi 30.11.05 13:47
Hallo,
ja die Lage ist recht komisch.
Aber:
1. mit der Polizei anlegen hat meistens sowieso keinen Sinn, es sei denn du kannst Ihnen grob fahrlässige Fehler bei der Unfallaufnahme nachweisen
2. wenn das Gegnerfhzg. ABS hat, ist natürlich recht schwer eine Bremsspur zu erkennen
3. selbst wenn die Sperrzone auf der der Mercedes geparkt hat mit Schnee bedeckt war, gibt es aus diesem Grunde eigentlich immer ein Verkehrsschild mit absolutem oder eingeschränkten Halteverbot, einfach mal schauen, ob da so ein Schild steht.
4. wäre ja nicht ausgeschlossen, dass der Unfallgegener so eine Art Versicherungsbetrüger ist, dürfte aber schwer nachzuweisen sein
5. ohne Rechtschutzversicherung lohnt sich ein Anwalt bzw. ein Prozess nur, wenn du 100%-ig Aussichten auf Erfolg hast, was ich in deinem Fall nicht glaube, ausserdem ist der Streitwert wahrscheinlich zu gering
6. es kann durchaus sein, dass sich der Beifahrer das Knie am I-Träger angeschlagen hat, je nachdem wie die Sitzposition war
Ich hatte auch schon Kontakt mit dem Gesetz und war mir absolut sichewr, dass ich im Recht bin aber das scheint unser Gesetzgeber leider oftmals anders zu sehen oder man muss erstmal in Vorkasse gehen und dann hoffen, dass man die Kosten ersetzt bekommt.
Trotzdem viel Glück bei deinen weiteren Schritten...
Alex
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von V.206 » Mi 30.11.05 22:01
scheiß sache sowas! leider scheint es allzu oft so zu sein, dass die grünen männchen vor ort recht schnell und inkompetent beliebige schuldzuweisungen machen. haben wahrscheinlich keine lust, lange in der kälte zu stehen und vielleicht noch den schichtwechsel zu verpassen oder den mittagsimbiss verschieben zu müssen.
geparkte autos müssen mindestens 5 m vom scheitelpunkt der kreuzung/einmündung entfernt sein, auch ohne markierungen auf dem boden!
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Troubadix
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Beitrag
von Troubadix » Mi 30.11.05 23:05
also dem falschparker ne 30% schuld zu verpassen ist nicht sooo unrealistisch, wenn also versicherung besteht dann sowieso anwalt, wenn noch keinn rechtschutz besteht dann ärgern und danach eine abschliesen denn wie obelix schon sagte ist die wichtigste die man haben kann.
troubadix
> 1. mit der Polizei anlegen hat meistens sowieso keinen Sinn, es sei denn du kannst Ihnen grob fahrlässige Fehler bei der Unfallaufnahme nachweisen
> 2. wenn das Gegnerfhzg. ABS hat, ist natürlich recht schwer eine Bremsspur zu erkennen
> 3. selbst wenn die Sperrzone auf der der Mercedes geparkt hat mit Schnee bedeckt war, gibt es aus diesem Grunde eigentlich immer ein Verkehrsschild mit absolutem oder eingeschränkten Halteverbot, einfach mal schauen, ob da so ein Schild steht.
> 4. wäre ja nicht ausgeschlossen, dass der Unfallgegener so eine Art Versicherungsbetrüger ist, dürfte aber schwer nachzuweisen sein
> 5. ohne Rechtschutzversicherung lohnt sich ein Anwalt bzw. ein Prozess nur, wenn du 100%-ig Aussichten auf Erfolg hast, was ich in deinem Fall nicht glaube, ausserdem ist der Streitwert wahrscheinlich zu gering
> 6. es kann durchaus sein, dass sich der Beifahrer das Knie am I-Träger angeschlagen hat, je nachdem wie die Sitzposition war
>
> Ich hatte auch schon Kontakt mit dem Gesetz und war mir absolut sichewr, dass ich im Recht bin aber das scheint unser Gesetzgeber leider oftmals anders zu sehen oder man muss erstmal in Vorkasse gehen und dann hoffen, dass man die Kosten ersetzt bekommt.
> Trotzdem viel Glück bei deinen weiteren Schritten...
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(Samuel Beckett)