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nö. darf ich nicht.Und gewisse Sonderrechte müssen auch die Stadtwerke haben oder darfst Du Bäume an der Autobahn schneiden und dafür den Standstreifen sperren?
> nö. darf ich nicht.Und gewisse Sonderrechte müssen auch die Stadtwerke haben oder darfst Du Bäume an der Autobahn schneiden und dafür den Standstreifen sperren?
Die Stelle muss ich verpasst haben. Denn bis zum Ende dieses Threads konnte es niemand genau sagen, ob erlaubt oder nicht. Oder habe ich was verpasst?da sagt man dir klipp und klar was sache ist...
hoffentlich haben es jetz alle verstanden :roll:Sobald davon eine Leuchtwirkung ausgeht (auch eine passive wie bei Reflektoren) unterliegen sie den StVZO-Regeln, sind also nicht erlaubt. Was an Ladebordwänden usw. an LKW reflektierend leuchtet, sind Heckmarkierungstafeln und Konturmarkierungen (meist als Folie). Auch sie müssen den jeweiligen Vorschriften entsprechen und ein Genehmigungszeichen tragen.
Hintergrund ist übrigens nicht die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern das eindeutige Signalbild, anhand dessen man einspurige (Motorräder), zweispurige Fahrzeuge, Anhänger (dreieckige Reflektoren), Schienenfahrzeuge (Leuchten rechts und links und mittig oben) unterscheiden kann, sowohl von vorne (weißes Licht), von der Seite (gelbes Licht) oder von hinten (rotes Licht).