fluoreszierende Aufkleber

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Benutzeravatar
Sordey307
Auspuffpolierer
Beiträge: 2270
Registriert: Do 22.05.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Elmshorn
Kontaktdaten:

Beitrag von Sordey307 » Do 10.02.05 17:58

was mich aber gegenüber der Reflektor-Aufschriften stutzig macht ist, dass ich an allen Fahrzeugen mit Werbung die Schrift noch nie mit Reflektor-Buchstaben gesehen habe. Dabei wäre es doch viel klüger, da man die Werbung sogar Nachts lesen kann. Und ich glaube kaum, dass die Werbebuden noch nicht auf die Idee gekommen sind, Reflektorwerbungen anzubringen. Von daher behaupte ich einfach mal, dass Reflektor-Schriftzüge und ähnliches verboten sind.

Und gewisse Sonderrechte müssen auch die Stadtwerke haben oder darfst Du Bäume an der Autobahn schneiden und dafür den Standstreifen sperren? :lol:

Benutzeravatar
pongi
Kann nicht ohne Forum überleben
Beiträge: 8311
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Radolfzell am Bodensee (bei Konstanz)
Kontaktdaten:

Beitrag von pongi » Do 10.02.05 18:15

Und gewisse Sonderrechte müssen auch die Stadtwerke haben oder darfst Du Bäume an der Autobahn schneiden und dafür den Standstreifen sperren?
nö. darf ich nicht.
aber das machen bei uns nicht die stadtwerke sondern die autobahnmeisterei *gg*
die parkerlaubnis ist ja auch kein thema. sowas kann man bei uns auf dem rathaus anmelden wenn man einen trifftigen grund dafür hat.
matthias
Langsame Autofahrer sind häßlich und haben ansteckende Krankheiten - Ayrton Senna

Benutzeravatar
Sordey307
Auspuffpolierer
Beiträge: 2270
Registriert: Do 22.05.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Elmshorn
Kontaktdaten:

Beitrag von Sordey307 » Do 10.02.05 18:18

> pug309GTI schrieb:
>
>
Und gewisse Sonderrechte müssen auch die Stadtwerke haben oder darfst Du Bäume an der Autobahn schneiden und dafür den Standstreifen sperren?
> nö. darf ich nicht.
> aber das machen bei uns nicht die stadtwerke sondern die autobahnmeisterei *gg*


Aber die sind doch auch orange.! :lol: ;)

Na gut, jetzt gehen mir, glaube ich, die Argumente aus. Das Wissen ist mir ja schon lange bei diesem Thread ausgegangen. :lol:

Also... rauf mit den Reflektoren und mal sehen was die grün-weissen sagen.

Benutzeravatar
Puck106
Strafzettelsammler
Beiträge: 460
Registriert: Di 11.05.04 18:37
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von Puck106 » Do 10.02.05 23:23

irgendwie versteh ich dich nich sordey... da sagt man dir klipp und klar was sache ist... und du sagst, dir gehen die argumente aus... und was ziehst du als fazit?

> Also... rauf mit den Reflektoren und mal sehen was die grün-weissen sagen.

unglaublich... :lol:
Peugeot 106 XN, 3-Türer, 1993, dunkelgrün-metallic, 1.0l, 33 kW

Benutzeravatar
dolphin
ATU-Tuner
Beiträge: 78
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Beitrag von dolphin » Fr 11.02.05 09:21

hallo Zusammen,

habe jetzt mal in sämtlichen Briefen meiner RTW`s KTW`s und NEF`s geschaut. Steht nichts drinnen von der reflektierenden Folie aussen. Nur als FZG-ART: Krankenkraftwagen Rettungswagen kann sein das somit die erlaubnis erteilt worden ist weil es zu den FZG gehört. Wobei das Blaulicht wieder gesondert aufgeführt ist, da es KTW`s mit quali für den Rettungsdienst gibt und welche die nicht quali. sind für den Rettungsdienst und somit keine Blauclicht-und Signalanlagen erlaubt sind.

Grüsse Nils

Am besten mal die Cops oder den TÜV anrufen. Oder einen Fahrzeug bekleber, die wissen in der Regel was drauf darf und was nicht.

Benutzeravatar
Onkel Dominik
Handbremsen-Wender
Beiträge: 700
Registriert: Do 18.12.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: 61206 Wöllstadt

@Timon

Beitrag von Onkel Dominik » Fr 11.02.05 17:17

@Timon:

Was ist dir da eigentlich für eine Idee gekommen, dass du dich für diesen Sachverhalt interessierst??

Ich habe mich vor etwa 2 Wochen das gleiche gefragt, weil der ADAC auch so ne lustige Folie hat.

Da ist der Schriftzug ADAC schwarz und das Auto gelb.
Bei Nacht wird der Schriftzug durch Anstrahlen gelb, während das Auto dunkel bleibt (weils nacht ist*g*).

Wäre doch eigentlich eine nette Sache, die eigenen schwarzen Stossleisten mit dieser schwarzen Folie zu bekleben.
Dann reflektiert nachts die komplette Stossleiste vorne hinten und an den Seiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt
Dominik Geier * Schilder- und Lichtreklamehersteller

Benutzeravatar
Sordey307
Auspuffpolierer
Beiträge: 2270
Registriert: Do 22.05.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Elmshorn
Kontaktdaten:

Beitrag von Sordey307 » Fr 11.02.05 21:32

> Puck106 schrieb:
>
> irgendwie versteh ich dich nich sordey... da sagt man dir klipp und klar was sache ist... und du sagst, dir gehen die argumente aus... und was ziehst du als fazit?
>
> > Also... rauf mit den Reflektoren und mal sehen was die grün-weissen sagen.
>
> unglaublich... :lol:


Ich glaube einfach, dass die Teile nicht erlaubt sind, denn warum macht sich niemand seine Werbeschriften mit solcher Folie? Wäre doch viel sinnvoller, hat aber niemand. Und neue Technologie ist es ja nicht gerade. :roll:

Pug309GTI hat ja immer (sinnvolle) Gegenargumente gebracht. Somit habe ich es aufgegeben weiter drüber zu reden. 8)

Für mich kommen Aufkleber am Auto sowieso absolut nicht in Frage.

Offensichtlich kann die Frage auch niemand sicher klären. Alles nur Vermutungen. Somit bleibt die Lösung für jemanden, der sich sowas ans Auto machen will, nur den TÜV oder die Polizri zu fragen.

Was ich fast vergessen hätte:
da sagt man dir klipp und klar was sache ist...
Die Stelle muss ich verpasst haben. Denn bis zum Ende dieses Threads konnte es niemand genau sagen, ob erlaubt oder nicht. Oder habe ich was verpasst?

Benutzeravatar
Timon
Administrator
Beiträge: 12592
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Wohnort: Stralsund
Kontaktdaten:

Beitrag von Timon » Fr 11.02.05 22:13

@Onkel Dominik:
So, also, zu der Idee bin ich gekommen, weil ich für meinen Wagen wieder einen Forumsaufkleber brauche. Und auf dem alten Wagen sah der im Dunkeln hat ziemlich...dunkel? aus. ;)

Ich habe heute mal den TÜV-Menschen gefragt. Der will nachschauen und ich soll Montag nochmal nachfragen.

Gruss
Frank
Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik: Bild

Agent-66-
ATU-Tuner
Beiträge: 77
Registriert: Fr 20.12.02 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Neukirchen-Vluyn
Kontaktdaten:

Beitrag von Agent-66- » Fr 11.02.05 22:52

also da ich bei mir auch nen reflektierenden aufkleber drauf habe und schon in 3 polizeikontrollen gekommen bin, wo die jedes teil überprüft haben und selbst nachgemessen haben ob der keil vorne nicht zu groß ist, die haben nix gesagt. und es war so halbdunkel das der schriftzug unter den laternen gut reflektiert hat...

mein folien heini hat mir damals erklärt das es für diese folien eine abe oder sowas in der richtung gibt, ABER es gilt eigentlich nur für LKWs und Transporter, und bedingung dafür sei, dass ein Rahmen aus stärker reflektierendem band zwingend nötig ist. aber das wissen die meisten polizisten nicht, und da es dazu noch keine regelung in der stvo gibt bewegt man sich damit eigentlich noch in einer grauzone.
sprich wenns einem polizisten nicht gefällt muß man erstmal zum tüv :(

p.s. so siehts bei mir aus:
Bild
"Wenn du dich nicht mindestens einmal pro Jahr so richtig überschlägst, fährst du einfach nicht schnell genug!" (Colin McRae)

Benutzeravatar
Puck106
Strafzettelsammler
Beiträge: 460
Registriert: Di 11.05.04 18:37
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von Puck106 » Fr 11.02.05 23:33

ok nochmal für alle! es ist verboten. aber wie bei allen sachen... manche polizisten interessiert es nicht, oder sie wissen es selbst nicht...

unter dem pagenstecher-link steht es ganz deutlich. und zwar hat dort ein dekra-mitarbeiter geantwortet:
Sobald davon eine Leuchtwirkung ausgeht (auch eine passive wie bei Reflektoren) unterliegen sie den StVZO-Regeln, sind also nicht erlaubt. Was an Ladebordwänden usw. an LKW reflektierend leuchtet, sind Heckmarkierungstafeln und Konturmarkierungen (meist als Folie). Auch sie müssen den jeweiligen Vorschriften entsprechen und ein Genehmigungszeichen tragen.

Hintergrund ist übrigens nicht die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern das eindeutige Signalbild, anhand dessen man einspurige (Motorräder), zweispurige Fahrzeuge, Anhänger (dreieckige Reflektoren), Schienenfahrzeuge (Leuchten rechts und links und mittig oben) unterscheiden kann, sowohl von vorne (weißes Licht), von der Seite (gelbes Licht) oder von hinten (rotes Licht).
hoffentlich haben es jetz alle verstanden :roll:
Peugeot 106 XN, 3-Türer, 1993, dunkelgrün-metallic, 1.0l, 33 kW

Antworten