> therock schrieb:
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> > pug309GTI schrieb:
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> > nur wenn ich auch einen guten RA habe, dann trägst du eine teilschuld *gg*
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> > ist nunmal so. solange nichts passiert sagen viele nichts, nur wenn was passiert...
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> wetten, dass du das nicht durchbringst???
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> denn diese veränderte Leuchte ist nicht Gegenstand der Unfallursache.
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> OBWOHL für sie keine ABE vorliegt - wenn man sich damit abfindet, dann bringst du das sicher durch, aber ICH würde mich damit nicht abfinden und eine unabhängige Untersuchung machen lassen
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> Gegenbeispiel: passiert das bei einer Bremskraftintensitätsgesteuerten Bremsleuchte auch? (Fachbegriff - keeeiiiine Ahnung) diese Leuchte, die je nach Intensität mehr oder weniger Lampen/LEDs leuchten lässt, ist das eine Musterung, die dich auch ablenkt?
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> ebenso, passiert dieser Auffahrunfall auch dann, wenn die Leuchte ausgefallen ist? gleicher Fall - wenn diverse LEDs defekt sind und somit auch ein "nicht ABE getreues Bild" der LEDs entsteht?
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> genauso darf dich eine derartige Leuchte nicht vom Straßenverkehrsgeschehen ablenken, denn 1. dürftest du aus (sicherheitsbestimmtem) Abstand die Schrift gar nicht lesen können - da zu klein und 2. darfst du auch nicht darauf achten, welche Werbeaufkleber ein anderes Fahrzeug dran hat und dann --->
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> "Die Werbeaufkleber des anderen Fahrzeugs haben mich sooo abgelenkt, dass ich dem anderen hinten drauf gefahren bin" vorbringen, doch darfst du schon, nur wirst du ausgelacht, zahlst alle gerichtlichen Kosten UND den Schaden und naja, das wird expensive
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> immer vorsichtig sein, ein Bekannter von mir bekommt den Führerschein seit mehr als 15 Jahren nicht mehr zurück, weil er sich damals vom Abblendlicht geblendet gefühlt hat (da es laut seiner Aussage falsch eingestellt war) und somit für fahruntauglich erklärt wurde und seinen Schein abgeben musste, da ein Sachverständiger feststellte, dass das Licht, in keiner der möglichen Einstellungen eine Sichtbehinderung darstellte, die zu einem Auffahrunfall (der ihm passierte) führen konnte, seine ARgumentation nicht den Tatsachen entsprach, somit Täuschung vereidigter gerichtlicher Organe blablabla, im Endeffekt, wurde er für körperlich nicht fähig ein Kraftfahrzeug zu lenken erklärt,
>
> auch die monatlichen Atteste, die er vorlegt, dass seine Augen tadellos in Ordnung sind, helfen da nichts
>
> und glaubs mir, wenn mir jemand versucht an einem Auffahrunfall eine Teilschuld anzuhängen und so argumentiert, dann verklag ich den noch auf vorsätzliche Sachbeschädigung am Eigentum Dritter, heraufbeschwören einer Gefahrensituation, Schmerzensgeld, Wertminderung an meinem Auto, Einkommensentgang, Beleidigung (so ein unschönes Wort ist schnell gesagt in der Hitze des Gefechtes), zusätzlich verlange ich noch, dich aus dem Vertrauensgrundsatz ausnehmen zu lassen (und was daraus folgt, kannst du dir denken) usw. usw.
>
> allgemein: man verarscht niemanden, du willst das sicher auch nicht - man muss nur kreativ sein - blöd ist nur, wenn dein Unfallgegner kreativer ist, oder mehr Anwälte hat als du bzw. ne RSV
>
> greets
Gegenargument, gilt zumindest in Österreich:
Jetzt knallst du wem drauf:
Durch die Veränderung an deinem Fahrzeug entspricht es nicht mehr der StVo,
da auch die Größe, Form, Farbe, Anbringungshöhe, etc. der 3. Bremsleuchte bestimmten
Vorschriften unterliegen. (ausser du schaffst es diese Regeln einzuhalten)
Dein Fahrzeug entspricht nicht mehr der StVo -> deine Zulassung erlischt (genauso wie wenn du tieferlegst ohne eintragen). Ergo dürftest du dich nicht auf der Straße befinden. Nun wenn dein Auto aber in der Garage stand, wie bist du dann dem draufgeknallt?
Eine Freundin von mir ist Anwaltsgehilfin, und die haben schon einige so Sachen verhandelt. Ergebnis: Versicherung zalht null komma Josef, sobald sie auf diesen Umstand draufkommt.
GreetinX, Zeddicus