Hallo zusammen,
ich weiss nicht wie ich den Titel anders beschreiben soll, es geht um folgendes:
Ich hab vor gut 2-3 Monaten bei e**y FK Klarglasrückleuchten ersteigert. Diese wurden mir auch korrekt zugesandt. Soweit alles ok. Nach 2 Wochen erhielt ich die Rückleuchten ein zweites mal. Da ich ein ehrlicher Bürger bin *g*, habe ich die Rückleuchten an die Firma zurückgeschickt. Heute nun erhielt ich ein Paket. Es handelt sich um die Rückleuchten, die ich zurück geschickt habe. FK verlangt von mir 15,xx Euro Nachname. In dem Schreiben stand etwas davon, dass man die Rückleuchten nur zurückgeben könne, wenn man sie direkt bei FK oder einen autorisiertem Händler bezogen hätte. Der Händler von dem ich die Rückleuchten habe, sei kein autorisierter FK Händler, somit würden mir 20% des Rechnungsbetrages als Bearbeitungsgebühr entstehen. Ich habe das Paket nicht angenommen.
Meine Frage ist jetzt, habe ich korrekt gehandelt. Ich habe die Rückleuchten nicht direkt an FK zurückgeschickt, sondern zu dem Händler. Im Prinzip habe ich doch absolut keine Vereinbarungen mit FK und muss mich nicht an deren AGBs halten, da nicht direkt bei denen bezogen. Woher soll ich denn wissen, das der Händler nicht von FK autorisiert war. Können die mir jetzt mit ner Klage drohen? Wohl kaum, habe mit denen ja keinen Kaufvertrag geschlossen. Womit kann/muss ich rechnen?
Hat jemand Ahnung davon oder schon Ähnliches/Gleiches erlebt. Wäre für Ratschläge, Tipps etc. sehr dankbar.
greetz Thomas aka Bandit
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