Verkehrspolizei

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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M.Rudolph
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Verkehrspolizei

Beitrag von M.Rudolph » Fr 24.01.03 15:53

ich brauchte information über den Beruf für die schulle.

Haui
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re: Verkehrspolizei

Beitrag von Haui » Fr 24.01.03 16:23

Für NRW:


Einstellungsvoraussetzungen








Sie haben Ihr Abitur oder die allgemeine Fachhochschulreife erworben? Oder Sie haben einen gleichwertigen Schulabschluss? Prima - dann haben Sie eine der nötigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt. Wenn Sie dazu auch noch keine 32 Jahre alt sind, können Sie sich bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben.


Für junge Leute mit deutscher oder einer EU-Staatsangehörigkeit ist eine Einstellung generell möglich, falls Sie eine andere ausländische Staatsangehörigkeit haben, gelten für Sie besondere Bestimmungen.


Sie werden sich vielleicht fragen, ob das schon alles war? Muss man denn bei der Polizei nicht auch mindestens so und so groß sein? Und wie ist das mit der Gesundheit? Und dem Sport? Und überhaupt - wie wichtig sind die Zeugnisnoten?


Natürlich sind das Fragen, die vor Ihrer Einstellung beantwortet werden müssen. Zu Ihrer Orientierung hier die ersten Antworten:


Mindestgröße Eine Mindestgröße ist weder für Frauen noch für Männer erforderlich. Wenn jemand sehr klein ist, wird der Polizeiarzt im Einzelfall entscheiden, ob die oder der Betreffende polizeidiensttauglich ist oder nicht.


Gesundheit Im Rahmen Ihres Auswahlverfahrens durchlaufen Sie auch die polizeiärztliche Untersuchung. Bei diesem Rund-um-Check stellt der Polizeiarzt fest, ob Sie polizeidiensttauglich sind.


Sport Außer Ihrer Gesundheit interessiert uns im Auswahlverfahren auch Ihre körperliche Fitness. Zur Überprüfung absolvieren Sie einen Sporttest mit vier verschiedenen Prüfungen.


Zeugnisnoten Ihre Zeugnisnoten sind für die Einstellung zunächst uninteressant. Es kommt lediglich auf die Ergebnisse an, die Sie im Auswahlverfahren erreichen. Allerdings wird man Sie sicher nach Ihren Leistungen befragen, wenn Ihre Zeugnisnoten durchgängig schlecht sind.








Auswahlverfahren








Anreise


Sie haben die Möglichkeit, bereits am Tag vor Beginn des Auswahlverfahrens anzureisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Zeit von 16.00 – 19.30 Uhr anreisen, um sich ein Zimmer zuweisen zu lassen. Um diesen kostenlosen Service zu ermöglichen, ist während der oben genannten Zeit eine Bewerberbetreuung eingerichtet.


1. Tag des Auswahlverfahrens


Beginn: 07.30 Uhr


Einweisung in das Verfahren durch den Bewerberservice: 08.15 Uhr


Sprachbeherrschung


Im Anschluss an die Einweisung in den Ablauf des Tages schreiben Sie einen Bericht.


Beobachten und Berichten


Eine kurze Videoaufzeichnung (5 Minuten) informiert Sie über eine Situation, über die ein Bericht zu fertigen ist. Während der Vorführung ist es Ihnen nicht gestattet, sich Aufzeichnungen zu machen. Im Anschluss an die Videoaufzeichnung stehen Ihnen 40 Minuten zur Verfügung, um die nachfolgend aufgeführten Aufgaben bearbeiten zu können:


Verfassen Sie einen Bericht über das Gesehene, in dem Sie den Sachverhalt und seinen Ablauf in der richtigen Reihenfolge wiedergeben.


Beurteilen Sie die Verhaltensweisen der Beteiligten und begründen Sie Ihre Meinung.


Inhalt, Aufbau/Gliederung, Reduktionsleistung 40 %


Grammatik, Sprache 40 %


Rechtschreibung, Zeichensetzung 15 %


Äußere Form 5 %


Diktat


Die Qualität eines Diktates ist abhängig von der Anzahl der Fehler. Eine definierte Leistungsskala gibt vor, wie das Diktat zu bewerten ist.


Pause


Schriftliche Leistungstests


Die schriftlichen Leistungstests umfassen insgesamt 5 verschiedene Intelligenztests, welche die nachfolgend aufgeführten Kategorien messen:


- Intelligenztest


- Sprachlicher Gedächtnistest


Im Rahmen der oben aufgeführten schriftlichen Leistungstests werden Sie mit unterschiedlichsten Tests konfrontiert.


Intelligenztest





(zum Beispiel)


Domino


Flussdiagramme


Syllogismen


Figurensequenzen


Zahlensymbole


Sprachlicher Gedächtnistest


Zur Überprüfung eines gut funktionierenden Kurzzeitgedächtnisses enthält der Test sechs Geschichten mit polizeilicher Relevanz, die durchgelesen und dann erinnert werden müssen. Jede dieser Geschichten enthält sieben Elemente, die exakt und in der richtigen Reihenfolge wiederzugeben sind.


Aus Gründen der Gleichbehandlung können Musterbeispiele zur Zeit noch nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.


Persönlichkeitsfragebogen


Der Persönlichkeitsfragebogen gibt Ihnen die Möglichkeit, sich selbst im Hinblick auf Körperreaktionen und Verhalten in Stress-Situationen einzustufen. Darüber hinaus werden Fragen zum Umgang mit alltäglichen Belastungssituationen gestellt.


2. Tag des Auswahlverfahrens


Beginn: 07.30 Uhr


Administrative Einweisung durch den Bewerberservice


Medizinische Eignungsuntersuchung (Polizeidiensttauglichkeit)


Die medizinische Eignungsuntersuchung erfolgt durch den polizeiärztlichen Dienst. Im Rahmen einer gründlichen Eignungsuntersuchung werden Sie durch einen Polizeiarzt auf Polizeidiensttauglichkeit überprüft. Das Ergebnis wird in einem Gutachten festgehalten. Wenn der Polizeiarzt Ihnen "Polizeidiensttauglichkeit" bescheinigt, nehmen Sie am Sportleistungstest teil, anderenfalls (Polizeidienstuntauglichkeit) scheiden Sie aus dem Auswahlverfahren aus.


Hinsichtlich der Gründe, die zur Polizeidienstuntauglichkeit geführt haben, kann nur der Polizeiarzt Auskunft geben. Bei Zweifeln am Ergebnis der Auswahl- oder Einstellungsuntersuchung kann eine Nachuntersuchung durch mindestens zwei bisher nicht beteiligte Polizeiärzte oder andere hierfür bestellte beamtete Ärzte herbeigeführt werden. Der erstuntersuchende Arzt ist zu hören. Das Ergebnis der erneuten Untersuchung ist in einem Gutachten festzuhalten.


Ab 13.45 Uhr Sportleistungstest


3. Tag des Auswahlverfahrens


Der dritte Tag des Auswahlverfahrens findet für Sie in der Regel nicht unmittelbar im Anschluss an den zweiten Tag statt. Falls Sie erfolgreich am zweiten Tag des Auswahlverfahrens teilgenommen haben, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Teilnahme am dritten Tag des Auswahlverfahrens geladen.


Beginn: 07.30 Uhr


Einweisung durch den Bewerberservice


Ihnen werden die Prüfungsinhalte vorgestellt


Der Vormittag des dritten Tages steht im Zeichen der Verhaltensbeobachtung. Für Sie bedeutet das, dass Sie drei Rollenspiele absolvieren müssen. Nachdem alle Bewerber in Prüfgruppen eingeteilt wurden, machen sich im Rahmen einer Vorstellungsrunde alle Akteure miteinander bekannt. Neben den Bewerbern sind dies die Mitglieder der Auswahlkommission und der Rollenspieler (3 Rater/Verhaltensbeobachter, 1 Rollenspieler, 3 Bewerber).


Mitglieder der Auswahlkommission


Auswahlkommissionen bestehen im Auswahlverfahren des Laufbahnabschnitts II aus drei Ratern (Verhaltensbeobachtern). Hauptaufgabe der Mitglieder von Auswahlkommissionen ist es, in Rollenspielen gezeigtes Verhalten zu beobachten und in enger Anlehnung an vorgegebene Beobachtungskategorien zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Verhaltensbeobachtungen werden im Anschluss daran innerhalb der Auswahlkommission ausgetauscht, diskutiert und angeglichen, wenn dazu ein Anlass besteht. Bei den in Auswahlkommissionen tätigen Ratern (Beobachtern) handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf ihre Aufgabe gründlich vorbereitet wurden.


Rollenspieler


In Rollenspielen übernimmt der Rollenspieler die Aufgabe, den Probanden in eine Situation zu versetzen, in der dieser entscheiden muss, wie er reagiert bzw. sich verhält. Damit in Rollenspielen Probanden mit vergleichbar schwierigen Situationen konfrontiert werden, ist es Aufgabe des Rollenspielers, weitgehend standardisierte Lebenssachverhalte umzusetzen. Seine Aufgabe ist es unter anderem, den Probanden in die vorgegebene Konfliktsituation zu führen, in der spontanes Verhalten sichtbar und Problemlösungsstrategien erkennbar werden. Im Rahmen der Vorstellungsrunde werden Sie aufgefordert, aus einem Pool von Rollenspielen drei Rollenspiele auszuwählen (Losverfahren).


Rollenspiele


Rollenspiele werden entsprechend der Rollenspielvorgabe, die Ihnen im erforderlichen Umfang bekannt ist, durch den Rollenspieler initiiert. Durch die Orientierung des Rollenspielers an Rollenspielvorgaben werden vergleichbare Situationen gestaltet, in denen Sie entsprechend reagieren und agieren.


Hinsichtlich der Themenstellungen, mit denen Sie anlässlich von Rollenspielen konfrontiert werden, handelt es sich um Situationen, in die Sie sich aufgrund vorhandener Lebenserfahrung leicht einfinden können. Sie haben während des Vormittags des dritten Tages des Auswahlverfahrens drei Rollenspiele zu absolvieren. Die Einweisung in die Rollenspiele erfolgt durch den jeweiligen Rollenspieler. Im Anschluss an eine kurze Vorbereitungszeit werden Sie dann in den Raum gerufen, in dem die Auswahlkommission sitzt. Da im ständigen Wechsel mit den anderen Bewerberinnen und Bewerbern die jeweiligen Übungen durchgeführt werden, verbleibt Ihnen eine ausreichend große Erholungszeit bis zum nächsten Rollenspiel.


Bewertungskriterien von Rollenspielen


Von Bewerberinnen und Bewerbern im Rollenspiel gezeigtes Verhalten wird von den Mitgliedern der Auswahlkommission in Anlehnung an einen standardisierten Beobachtungsbogen bewertet, der die Kategorien enthält, auf die es besonders ankommt, zum Beispiel:


Aufgabe analysieren


Einen Sachverhalt klar beschreiben und geschickt in Worte fassen. Die analysierten Bestandteile konstruktiv und clever zusammenbauen. Aussagen klar und unmissverständlich formulieren.


Andere motivieren


Andere für eine gute Leistung positiv verstärken, das Einbringen guter Ideen fördern, Interesse bei anderen wecken, für Ziele begeistern, natürliche Ungezwungenheit und freundliche Reaktionen hervorrufen.


Kreativ dirigieren


Durch ungewöhnliche Vorschläge überraschen, voller Ideen stecken, sich in taktischer Hinsicht gewandt zeigen, Strategien planen, demonstrieren, wie praktische Fortschritte erzielt werden.


Sicher agieren


Sicherheit ausstrahlen, durch klare Selbstdarstellung überzeugen und damit einen positiven Eindruck hinterlassen. Sich rasch auf wechselnde soziale Gegebenheiten einstellen und an andere Situationen anpassen.


Aufgaben lösen


Die Fähigkeit zur Erkenntnis wesentlicher Sachverhalte haben. Gute Sachauskunft geben können. Viele Teilaspekte integrierend verbinden und ein sinnvolles Ganzes ausgewogen darstellen.


Macht gebrauchen


Die eigene, übergeordnete Position effektiv einsetzen, um eigene Vorstellungen zu realisieren, ohne diese durchzudrücken. Einfluss nehmen, aber nicht andere beherrschen oder "überfahren".


Vortrag


Zu allgemein gehaltenen Themen ist ein ca. fünfminütiger Kurzvortrag zu halten. Dazu ziehen Sie aus einer Vielzahl verdeckt vorgehaltener Vortragsthemen drei Vorschläge und entscheiden sich im Anschluss daran für eines der gezogenen Vortragsthemen. Nach einer zehnminütigen Vorbereitungszeit wird dann der Vortrag vor der Auswahlkommission gehalten. Konzeptpapier und Schreibmaterial werden gestellt, das Mitbringen und Benutzen eigener Hilfsmittel ist unzulässig. Das evtl. erstellte Konzept darf beim Vortrag benutzt werden.


Durch die Auswahlkommission werden folgende Merkmale beobachtet und bewertet:


Qualität


Den Inhalt klar konzipieren, eine verständliche Gliederung präsentieren, Einzelheiten abstrahierend zusammenfassen, anstatt lediglich aufzuzählen.


Sprachsicherheit


Sich klar ausdrücken, anschaulich vortragen, flüssig sprechen, sicher und gewandt reden, überzeugend präsentieren.


Blickkontakt


Die Zuhörer offen ansehen, den Blick nicht auf eine Person fixieren, situationsangepasst und flexibel umhersehen.


Körperausdruck


Im Einklang mit dem Vortrag gestikulieren, eine bewegliche Mimik haben, sich mit einer entsprechenden Körperhaltung präsentieren.


Einzelinterview:


Interview (Einzelgespräch) zur Überprüfung bestimmter Anforderungsmerkmale


Interviews bzw. Einzelgespräche finden nachmittags statt. Bis dahin liegen bereits die Ergebnisse der schriftlichen Leistungstests vor. Zur Teilnahme am Einzelgespräch werden Sie nur zugelassen, wenn Sie die Anforderungen des schriftlichen Leistungstests erfüllt haben. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer Ergebnisse im schriftlichen Leistungstest ausgeschieden sind, werden entsprechend informiert und verabschiedet.


Im Einzelgespräch soll Ihre charakterliche Eignung und Befähigung sowie in Teilen auch Ihre geistige (sprachliche) Eignung und Befähigung überprüft werden. In Einzelgesprächen werden u.a. folgende Bereiche thematisiert:


Berufsmotivation


Leistungsmotivation


Interessenvielfalt


Interesse an tagespolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen


Verhalten in Teams


Selbständigkeit/Autonomie/Eigenverantwortlichkeit


Sprachliches Verhalten


Akzeptanz von Regeln


Akzeptanz von Minderheiten


Ihre Umgangsformen und Ihr äußeres Erscheinungsbild fließen mit in die Bewertung ein.


Nachdem alle Vorträge gehalten worden sind, erhalten Sie eine Rückmeldung über den Leistungsstand (Rangordnungswert). Da alle Rangordnungswerte in eine Rangordnungsliste aufgenommen werden und zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens noch nicht feststeht, welche Rangordnungswerte für die Einstellung ausreichen, kann im Anschluss an das Auswahlverfahren noch keine verbindliche Zusage formuliert werden.








Sporttest








Die Bedingungen im Sporttest sind erfüllt, wenn


- mindestens 16 Bewertungspunkte erreicht werden und


- die Leistung in keiner Disziplin schlechter als in Punktspalte 1 ist und


- die Fähigkeit im Schwimmen und der Sprung vom Drei-Meter-Brett nachgewiesen wird.








Berufsalltag








Was machen Sie eigentlich als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter in Ihrem Berufsalltag? Nach Ihrem abgeschlossen Studium werden Sie zunächst 1 Jahr im Streifendienst (Wach- und Wechseldienst) und dann weitere 3 Jahre in einer geschlossenen Einheit (Bereitschaftspolizei) eingesetzt.


Im Streifendienst sind Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen dafür zuständig, alle täglich anfallenden Einsätze wahrzunehmen. Sie werden Verkehrsunfälle aufnehmen, zu Familienstreitigkeiten gerufen werden, vermisste Fünfjährige suchen oder sich um Verkehrsbehinderungen kümmern. Dann wieder helfen Sie einem Ortsunkundigen, sich zurecht zu finden, Sie suchen einen Bankräuber nach einem Überfall, nehmen Ladendiebstähle auf, führen Geschwindigkeitsmessungen oder Verkehrskontrollen durch oder sind bei einer Razzia eingesetzt.


Als Angehöriger der Bereitschaftspolizei werden Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen bei größeren Ereignissen eingesetzt. Sie begleiten Castor-Transporte, schützen Demonstrationen oder sind bei Fußballspielen eingesetzt.


Dieser Überblick kann Ihnen natürlich nur Ausschnitte aus Ihrem Berufsalltag als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter vermitteln, aber Sie werden daran erkennen können, dass Sie sich einen interessanten, vielseitigen und abwechslungsreichen Beruf ausgesucht haben.


Die Vielseitigkeit unseres Berufes wird auch an der großen Zahl der Möglichkeiten deutlich, die Ihnen zur beruflichen Orientierung zur Verfügung stehen. Neben Streifendienst und Bereitschaftspolizei stehen Ihnen noch weitere Möglichkeiten als berufliches Betätigungsfeld offen: in den Polizeiinspektionen können Sie später im Verkehrskommissariat oder in den Ermittlungskommissariaten arbeiten, bei der Zentralen Kriminalitätsbekämpfung gibt es ebenfalls Ermittlungskommissariate. Sie haben die Möglichkeit, im Bereich der Kriminaltechnik tätig zu werden oder sich zur technischen Einheit der Bereitschaftspolizei zu bewerben. Politisch motivierte oder gegen den Staat gerichtete Straftaten verfolgen Sie beim Staatsschutz. Aber auch Diensthundstaffel, Reiterstaffel, Fliegerstaffel oder SEK/MEK stehen Ihnen als Tätigkeitsbereiche offen.


Für alle Bereiche gilt, dass Sie geeignet und befähigt sein müssen, im jeweiligen Tätigkeitsfeld zu arbeiten und dass eine entsprechende Planstelle frei sein muss. Teilweise werden Sie auch (etwa für den Einsatz beim SEK) noch besondere Aufnahmeprüfungen und Ausbildungen durchlaufen müssen.








Aufstiegsmöglichkeiten








Als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter haben Sie innerhalb der Polizei auch Aufstiegsmöglichkeiten. Zum Einen können Sie als Beamtin/Beamter des gehobenen Dienstes bestimmte Führungsfunktionen anstreben (Dienstgruppenleiter, Kommissariatsleiter etc).


Sie können aber auch vom gehobenen in den höheren Dienst aufsteigen. Dazu absolvieren Sie ein besonderes Auswahlverfahren und anschließend eine weitere mehrjährige Ausbildung. Als Beamtin oder Beamter des höheren Dienstes werden Sie überwiegend mit Führungsaufgaben betraut sein.








Weitere Informationen








Bewerbung in anderen Bundesländern und beim BGS


Die Polizei ist Ländersache und damit können Sie sich natürlich auch in den anderen Bundesländern oder beim BGS bewerben. Informationen über Einstellungsvoraussetzungen und Einstellungsstellen finden Sie unter www.polizei.de.


Fortbildung


Die Fortbildungsmöglichkeiten bei der Polizei sind wie der gesamte Beruf sehr vielfältig. Als Polizeibeamte sind Sie zur Teilnahme an bestimmten turnusmäßigen Fortbildungsmodulen verpflichtet. So werden Sie jährlich in den Bereichen "Schieß-/Nichtschießausbildung" und "Eingriffstechniken" geschult. Damit stellen wir sicher, dass Sie bestmöglich auch auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet sind. Darüber hinaus werden Sie aber immer dann eine Qualifizierungsfortbildung erhalten, wenn Sie in ein anderes Berufsfeld wechseln.


Sport


Der Sport gehört wie die Fortbildung zu den wesentlichen Bestandteilen Ihres Berufsalltags. Sie sind als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter dazu verpflichtet, sich gesund zu erhalten und um das zu erreichen, dürfen und müssen Sie regelmäßig am Dienstsport teilnehmen.


Vergütung/Gehalt


Bei der Polizei erhalten Sie vom ersten Tag Ihrer Ausbildung an ein Gehalt. Damit unterscheidet sich das Studium an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung (Abt. Polizei) stark von den meisten anderen Studiengängen. Je nach Lebensalter und Familienstand werden Sie während Ihrer Ausbildung eine Vergütung in Höhe von ca. 715,- bis 770,- € netto erhalten. Im ersten Jahr nach Ihrer Ausbildung liegt Ihre Vergütung - wiederum abhängig von Alter und Familienstand - bei etwa 1530,- € netto.


Übernahme nach der Ausbildung


Ein wesentlicher Vorteil der Ausbildung bei der Polizei ist die Übernahmegarantie. Sofern Sie Ihre Staatsprüfung bestehen, werden Sie automatisch in den regulären Dienst übernommen - Sie müssen danach nicht fragen oder darüber verhandeln!


Beamtenstatus


Als Polizeibeamte stehen Sie in einer besonderen Verpflichtung dem Staat und den Bürgern gegenüber und tragen auch eine besondere Verantwortung. So kann privates Fehlverhalten für Sie als Beamtin oder Beamter auch dienstliche Folgen haben. Andererseits genießen Sie dadurch aber auch einige Vorteile: Sie brauchen als Beamte keine Sozialversicherungsabgaben zu zahlen und haben einen garantierten Pensionsanspruch. Wenn Sie sich nichts zuschulden kommen lassen, sind Sie außerdem als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit (mit Vollendung des 27. Lebensjahres) unkündbar.











So, dies gilt ur für das Land NRW und kann in anderen Bundesländern etwas abweichen.


Ich hoffe ich habe damit trotzdem ein wenig geholfen.


Gruß Haui

paddosch
Benzinsparer
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Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: LIP
Kontaktdaten:

alter schwede!! :-) (o.t)

Beitrag von paddosch » Sa 25.01.03 15:07

kein Text

Peter Gleber

für Rheinland-Pfalz

Beitrag von Peter Gleber » Sa 25.01.03 23:48

[...]


>So, dies gilt ur für das Land NRW und kann in anderen Bundesländern etwas abweichen.


>Ich hoffe ich habe damit trotzdem ein wenig geholfen.


für RLP:


www.ihre-einstellung-interessiert-uns.de


-> Bewerberinfos


www.polizei.rlp.de


-> Homepage der Polizei Rheinland-Pfalz


HTH


Peter

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