Steht auf alle Fälle so im VTS ( das Teil nach dem geprüft wird ) 4. Kapitel: Achsen, Radaufhängung Art. 56 Achsabstand, Spurverbreiterung 1 Eine Änderung 120 des Achsabstandes sowie eine Verbreiterung der Spur dürfen nur vom Fahrzeughersteller oder von der -herstellerin vorgenommen werden, oder wen...