> agent66 schrieb: > > sorry, hatte nur einen teil vom §17, 3 zitiert, davor steht noch "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein" > > also nur bei Nebel, Schnee...