freeeak hat geschrieben:hast recht obelix.
Aber-muss der händler nachweisen das der fehler vom radio kommt oder muss er nachweisen das das radio vorher noch nicht drin war?
Reicht es wenn der händler sagt das es vom radio kommt,nachweisen kann das das bei kauf nicht drin war damit man auf den kosten sitzen bleibt(und somit auch ne freie werkstattwahl hat)?
Und wenn man dann selbst nachweisen kann das der fehler radiounabhängig ist die kohle zurückfordern?
der händler muss beweisen, dass der fehler nicht von im verursacht wurde, bzw. der kunde den fehler zu verantworten hat.
eine blosse behauptung reicht nicht, ein beweis muss er. genausogut könnte er behaupten, der kunde würde immr am hang parken ud deswegen würde der fehler entstehen:-)
allerdingswürde ich mich nicht mehr auf gespräche verlssen, alles schön schriftlich fixieren.
also als erstes den händler schriftlich auffordern, endlich den mangel zu beseitigen und gleich konsequenzen aufzeigen.
die bisherige geschichte genau darin aufzeichnen! immer schön nach dem motto - wer schreibt, bleibt. dann ist ert mal der händler im zugzwang. anders rum gibt er seine geschicte zum besten und der kunde muss entgegnen - schon hat man das kürzere ende erwischt:-)
gruss
obelix