Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Timon
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Timon » Mo 04.02.13 13:37

Strange hat geschrieben:
Kris hat geschrieben:(...) wer den alten 3er lappen hat, hat's da besser - da darf man bis 7,5t gesamtgewicht fahren. aufpassen: ist das zugfahrzeug gewerblich angemeldet, muss über 3,5t mit fahrerkarte gefahren werden!(...)

:lachkreisch: Ein kleiner Vorteil, wenn man ein alter Sack ist. :D
Definitiv. Damit darf ich in unserem Zug sogar den 7,5t-LKW mit Anhänger fahren...Alter muss auch seine Vorteile haben :D

Viele Grüße
Frank
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giant_didi
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von giant_didi » Mo 04.02.13 14:59

Wenn ich als Alter Sack widersprechen darf:
Mit dem alten Dreier geht ein Zug bis 18,5 Tonnen. Lediglich das Zugfahrzeug darf nicht über 7,5 Tonnen wiegen.
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Timon » Mo 04.02.13 19:29

giant_didi hat geschrieben:Wenn ich als Alter Sack widersprechen darf:
Mit dem alten Dreier geht ein Zug bis 18,5 Tonnen. Lediglich das Zugfahrzeug darf nicht über 7,5 Tonnen wiegen.
Sind nur 12t, aber mit Zug meinte ich nicht das Gespann, sondern den Zug des Katastrophenschutzes :D

Viele Grüße
Frank
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Wahlrheinhesse » Mo 04.02.13 21:43

Timon hat geschrieben:
giant_didi hat geschrieben:Wenn ich als Alter Sack widersprechen darf:
Mit dem alten Dreier geht ein Zug bis 18,5 Tonnen. Lediglich das Zugfahrzeug darf nicht über 7,5 Tonnen wiegen.
Sind nur 12t, aber mit Zug meinte ich nicht das Gespann, sondern den Zug des Katastrophenschutzes :D

Viele Grüße
Frank
Der nächste alte Sack, der widerspricht und giant_didi recht gibt.

Und nicht nur (oder gerade deshalb) weil ich bei Deutschlands größer Fahrschule, dem waffentragenden Trachtenverein und Reiseveranstalter Y-Tours, meinen BCE gemacht habe. Die haben oder hatten nämlich noch "Zwischenstufen". Den BC 7,5 E, den gerne als "Fickführerschein" bezeichneten, mit dem man genau das in oliv fahren durfte, was man mit dem zivilen 3er durfte. Nur der große BCE wurde damals noch ins zivile übertragen.

Mit dem alten 3er darfst du uneingeschränkt einachsige Anhänger ziehen, die bauartbedingt zulässig das 1,5-fache des Zugfahrzeugs wiegen dürfen, wobei Doppelachsen mit weniger als 1,5m Abstand als Einzelachse zählen. Also 7,5 + 7,5*1,5 = 18,75 Megagramm (die Tonne gibt es ja offiziell seit der Einführung der Si-Einheiten 1983 nicht mehr :) ), abgesehen von den "Rundungskilos, du darfst ja "nur" Zugfahrzeuge mit 7,49t fahren.

Und Kris hat natürlich mit der Vielschichtigkeit recht. Es ist eine Frage der Betriebsfähigkeit. Ein Unterschied von "Schleppen" = betriebsfähiges Fahrzeug und "Nothilfe". Letztere ist erlaubt, erstere nur mit CE. Wobei meines Wissens die Einschränkung auf dem Hänger nicht gilt. Das Fahrzeug auf dem Hänger gilt nicht als Teilnehmer am Straßenverkehr - sonst dürfte ein betriebsfähiges Renn"sport"fahrzeug nicht auf einem Hänger stehen...

Viele Grüße aus Rheinhessen,
Gunter
Das größte Zeichen von Mißtrauen ist der Blitzableiter an der Kirchturmspitze.
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Timon » Di 05.02.13 08:29

Hallo,

Wahlrheinhesse hat geschrieben: Mit dem alten 3er darfst du uneingeschränkt einachsige Anhänger ziehen, die bauartbedingt zulässig das 1,5-fache des Zugfahrzeugs wiegen dürfen, wobei Doppelachsen mit weniger als 1,5m Abstand als Einzelachse zählen. Also 7,5 + 7,5*1,5 = 18,75 Megagramm (die Tonne gibt es ja offiziell seit der Einführung der Si-Einheiten 1983 nicht mehr :) ), abgesehen von den "Rundungskilos, du darfst ja "nur" Zugfahrzeuge mit 7,49t fahren.
Ich weiß, deswegen hat das eine Zugfahrzeug auch ein zG von 7490kg :D

Also entweder haben die mich behumpst, als der Führerschein umgeschrieben wurde oder es gibt ältere 3er, die mehr dürfen. Meiner ist von 1992 und es wurde im neuen Führerschein ein C1E eingetragen. Und bei dieser Klasse darf das Gespann max 12t (oder meinetwegen auch Megagramm ;)) betragen. Eine Kombination mit irgendeinem Faktor ist mir noch nie untergekommen, das heißt aber auch nichts.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... kw_neu.htm

Viele Grüße
Frank
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von giant_didi » Di 05.02.13 08:37

Das konnte man bei der Führerscheinumschreibung wählen, ob die Option >12t eingetragen werden soll.
Allerdings muß man das dann mit 50 Jahren verlängern lassen.
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Timon » Di 05.02.13 08:41

giant_didi hat geschrieben:Das konnte man bei der Führerscheinumschreibung wählen, ob die Option >12t eingetragen werden soll.
Allerdings muß man das dann mit 50 Jahren verlängern lassen.
Ja, super. Kann man sowas noch nachträglich machen? Den Atego darf ich damit zwar immer noch nicht fahren, aber vllt. ist der Anhänger ja mal schwerer ;)

Nachtrag: Woran sieht man das eigentlich? Vllt habe ich das ja doch und nur noch nicht bemerkt.

Viele Grüße
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von CCandy » Di 05.02.13 11:06

Das sieht man recht deutlich, bei mir stehen auf dem Führerschein die Klassen C1E und CE, wobei CE auf 12000kg begrenzt ist. Beides mit Ablaufdatum.

Schon toll, was man so alles fahren darf nach einer Prüfung mit PKW mitohne Hänger...

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