Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
TH206
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Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von TH206 » Mo 04.02.13 10:07

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Hängerbetrieb. Darf ich jetzt nach der FS-Reform mit meiner Klasse B einen Autotrailer ziehen solange das Gespann nicht mehr als als 3,5t wiegt?

Folgende Daten zum Gespann:

Zugfahrzeug:
zulässige Zuglast: 1700kg
Leergewicht/zGG: 1380kg/1940kg

Anhänger:
Leergewicht: 600kg
geplante Beladung 1000kg (Leergeräumter 206)
zGG 2600kg.

Theoretisch würde der Hänger im Betrieb ja 1600kg + Fahrzeug ca. 1500kg wiegen = 3100Kg Gespanngewicht.

Danke für eure Hilfe.

Hier noch ein Link.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... b-2013.htm

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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Peugeot309GTI-TD » Mo 04.02.13 10:58

Die Kombi 3,5t mit Autotransporter und Klasse B konnte man die ganze Zeit schon fahren sofern man ein Zugfahrzeug und Anhänger hatt die gerade so in die Konstellation passten

TH206
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von TH206 » Mo 04.02.13 11:16

Aber vorher war doch da noch eine Regel drin, dass das Leergewicht Fahrzeuges = max. Hängergewicht ist.

Wonach geht die Polizei bei einer Kontrolle? Nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns auf dem Papier (in meinem Fall Auto 1940kg + Hänger 2600kg = ca.4500kg) oder gehen die nach dem Gesamtgewicht, welches wirklich bewegt wird?

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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Timon » Mo 04.02.13 11:34

Hallo,

früher durfte man mit B keinen Anhänger ziehen, der schwerer als das Leergewicht des Fahrzeuges war. Jetzt ist es anscheinend so, dass es egal ist, die Summe darf nicht überschritten werden. Und da werden die Gewichte wohl zusammengezogen: Leergewicht Zugfahrzeug + Gewicht Trailer + Leergewicht Auto auf Trailer. So verstehe ich das :)

Viele Grüße
Frank
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TH206
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von TH206 » Mo 04.02.13 12:05

Hallo Timon,

ich versteh das auch so in der Richtung. Jedoch macht mich die Verwendung des zGG in den Beschreibungen immer stuzig.

Ich will ja nicht wegen Fahrens ohne FS drankommen, weil dann kann ich ja gleich nen 40t nehmen.

Aber wenn die nach zGG der Fahrzeuge gehen, kann man ja nen Autotrailer nie mit nem PKW ziehen, da man dann ja meist die max. Anhängelast sprengt.

Hab auch schon bei 2 Fahrschulen angerufen und 2 verschiedene Antworten bekommen. Ich liebe das EU Recht, das keiner wirklich versteht.

Weiß es eventuell jemand genau?

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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von freeeak » Mo 04.02.13 12:12

War da nicht auch was das man nur einachsige hänger fahren durfte?

Ich glaube mittlerweile wird im zweifelsfall das ganze gespann gewogen und das darf nicht über 3,5t sein.
natürlich darf die anhängelast auch nicht überschritten werden.(so wie letztens auf der autobahn gesehn-ford fiesta zieht audi a6 aufm hänger...)
Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für A.T.U.

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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Kris » Mo 04.02.13 12:21

das thema autotrailer ziehen ist leider nicht sooo einfach.

da muss man echt aufpassen. ganz streng genommen darf man ohne CE-schein (LKW) nur abgemeldete autos auf dem hänger stehen haben. ist das auto angemeldet, gilt das als schleppzug => klasse CE notwendig. dasselbe gilt übrigens auch für das abschleppen betriebsbereiter autos an stange oder seil ... das darf man nur mit CE! allerhöchstens im falle des abschleppens, wenn das auto nicht betriebsbereit ist und der sog. nothilfegedanke zählt => plötzlicher defekt, darf man mit klasse B ein zugelassenes auto abschleppen.

abgemeldete autos gelten juristisch als sondermüll und gaaanz streng genommen müsste ein solcher transport sogar entsprechend gekennzeichnet (und somit auch genehmigt) sein.

mit B darf man wie bisher max. 3,5t fahren, sprich zugfahrzeug+anhänger+transportiertes auto =<3,5t.
das zugfahrzeug muss die fuhre natürlich auch schleppen dürfen.

wer den alten 3er lappen hat, hat's da besser - da darf man bis 7,5t gesamtgewicht fahren. aufpassen: ist das zugfahrzeug gewerblich angemeldet, muss über 3,5t mit fahrerkarte gefahren werden!

mit EU-recht hat das alles nichts zu tun übrigens.
und wenn die achsen eines anhängers max. 1m radstand haben, gilt der hänger als einachser.
the 3 things you can't fake in life: creativity. competence. erections.

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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von giant_didi » Mo 04.02.13 12:43

Sorry,
das ist zu hoch für mich.
Wenn man ein Auto direkt abschleppt, hat der "Anhänger" 2 Achsen, da braucht man natürlich den LKW Führerschein, das gleiche gilt für einen "Hund".
Aber welche Rolle spielt es führerscheintechnisch bei einem zugelassenen Einachsanhänger, was oben drauf steht?
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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von TH206 » Mo 04.02.13 13:17

Also wenn ich euch richtig verstehe, darf ich meine Oben beschriebene Kombination fahren, da der Bewegte ist Gespannzustand unter 3,5t liegt.

Richtig?

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Re: Anhängerbetrieb nach Führerscheinreform 19.01.2013

Beitrag von Strange » Mo 04.02.13 13:28

Kris hat geschrieben:(...) wer den alten 3er lappen hat, hat's da besser - da darf man bis 7,5t gesamtgewicht fahren. aufpassen: ist das zugfahrzeug gewerblich angemeldet, muss über 3,5t mit fahrerkarte gefahren werden!(...)

:lachkreisch: Ein kleiner Vorteil, wenn man ein alter Sack ist. :D

:floet:

Gruß, Jan

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