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ich hab auch ned über legal oder illegal geschrieben - das dürfte eh klar sein.Roger hat geschrieben:Wie ich oben schon Beschrieben habe ....
Wenn ich über dürfen und nicht dürfen Diskutieren will Schreibe ich meine Überschrift dementsprechent :-)
Soviel dazu das man in den Foren auf Suchfunktion verwiesen wird obwohl man Schneller ne Antwort getippt hätte
Sollte man auch Lesen und auf Fragen Antworten !!!
Und Bitte Bitte fühlt euch nun nicht Dumm Angemacht !!Das wäre nicht meine Absicht !!!
Ja H1 sicher !freeeak hat geschrieben:H1??sicher?
wie wärs denn mal wenn du deine jetztigen lichter einfach mal richtig einstellen lässt oder auch mal messen ob wirklich batteriespannung an den scheinwerfern ankommt?
ich finde die lichtausbeute beim 407er eigentlich echt gut.
Illegales Xenonlicht blendet wie Fernlicht
Nicht enthalten ist der Einbau. Für begabte Bastler ist er in Eigenregie möglich, eine Werkstatt benötigt etwa vier Stunden. Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.
Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.
Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, und Target Automotive behauptete auf der Automechanika uns gegenüber dreist, ihr Xenon-Set erhielte demnächst eine holländische ECE-Zulassung. Wie denn, bitte, ohne automatische Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage? Hauptsache, der Kunde glaubt solche Märchen – und bezahlt.
Die rechtlichen Folgen darf er dann alleine ausbaden, denn die Hersteller haben sich abgesichert: Auf der Rückseite des Target-Prospekts steht ganz klein der Hinweis, dass der Xenon-Umbau nur für Offroad- und Rallyezwecke gestattet ist. Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.