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XenonShock hat geschrieben:
Den wagen habe ich wieder hat mich 400€ gekostet.
aber dann ist es doch eig. klar - du wusstest doch ned, dass derwagen nicht auf dem gelände abgestellt wurde.XenonShock hat geschrieben:Naja hab von den ADAC Anwälten Prüfen lassen. Raus kam das die Werkstatt wärend des Aufenhalt für Schäden und Diebstah auf kommen müßte. Aber es gab zu so einem Fall schon ein Urteil wo der Kunde wuste das das Werkstattgelände zu klein war und bekamm somit keinen schaden ersetzt. Spricht wegen disem Urteil hab ich wohl Pech gehabt.
Den wagen habe ich wieder hat mich 400€ gekostet.
Seh ich genauso. Dieses ominöse Urteil würde ich mir erstmal zuschicken lassen.obelix hat geschrieben:aber dann ist es doch eig. klar - du wusstest doch ned, dass derwagen nicht auf dem gelände abgestellt wurde.XenonShock hat geschrieben:Naja hab von den ADAC Anwälten Prüfen lassen. Raus kam das die Werkstatt wärend des Aufenhalt für Schäden und Diebstah auf kommen müßte. Aber es gab zu so einem Fall schon ein Urteil wo der Kunde wuste das das Werkstattgelände zu klein war und bekamm somit keinen schaden ersetzt. Spricht wegen disem Urteil hab ich wohl Pech gehabt.
Den wagen habe ich wieder hat mich 400€ gekostet.
zumal der schlepper den ja dort abgestellt hat, wo man kein auto parken darf. also isses grob fahrlässig von dem.
oder hat dich jemand gefragt, ob sie dein auto im halteverbot abstellen dürfen, dass es andere behindert???
gruss
obelix
dwight.fry hat geschrieben:Seh ich genauso. Dieses ominöse Urteil würde ich mir erstmal zuschicken lassen.obelix hat geschrieben:aber dann ist es doch eig. klar - du wusstest doch ned, dass derwagen nicht auf dem gelände abgestellt wurde.XenonShock hat geschrieben:Naja hab von den ADAC Anwälten Prüfen lassen. Raus kam das die Werkstatt wärend des Aufenhalt für Schäden und Diebstah auf kommen müßte. Aber es gab zu so einem Fall schon ein Urteil wo der Kunde wuste das das Werkstattgelände zu klein war und bekamm somit keinen schaden ersetzt. Spricht wegen disem Urteil hab ich wohl Pech gehabt.
Den wagen habe ich wieder hat mich 400€ gekostet.
zumal der schlepper den ja dort abgestellt hat, wo man kein auto parken darf. also isses grob fahrlässig von dem.
oder hat dich jemand gefragt, ob sie dein auto im halteverbot abstellen dürfen, dass es andere behindert???
gruss
obelix
das ist dann auch nachvollziehbar.Soko hat geschrieben:das urteil ist vom olg münchen. das gericht hat eine haftung der werkstatt abgelehnt, da auf dem betriebsgelände nicht genug platz war, um alle autos unterzubringen UND dem kunden das bekannt war.
grundsätzlich hat die werkstatt aber eine obhutspflicht für das auto. das ist eine vertragliche nebenpflicht aus dem werkvertrag