Service
in meinen augen wird das ne langwierige angelegenheit, der gelbe geier wird das ned so ohne weiteres akzeptieren. ich würde auch auf jeden fall zum anwalt. ob die werkstatt nun seit 15 stunden oder 15 jahren mit dem zusammen arbeitet ist völlig wurscht, das ist ne dämliche ansage. in so einem fall muss butter bei die fische.XenonShock hat geschrieben:Es ist dann rausgekommen das der ADAC den wagen ca um 13:00 Uhr vor der Werkstatt in einen Wendekreise im Parkverbot abgestellt hat. Dort hat sich dann wohl ein LKW Faher so starkt behindert gefühlt das dieser nebem dem 207 aus dem Führerhaus aufs Dach gesprungen ist und danach abgehauen ist. Polizei hat auch Fußsturgen gefunden leider aber keine zeugen. Das Fahrzeug wurde ca 16:30 Uhr in die Werkstatt halle geholt.
Nun meint die Werkstatt ich muß für den schaden aufkommen und wäre selber schuld da keine Vollkosko drauf ist. Der Elektrikschaden und Glasschaden werden von der Versicherung Teilkasko getragen jedoch bleiben 1000€ für ein neues Dach zu meinen leisten.
nein - natürlich ned...HolleBln hat geschrieben:wie jetzt ? soll er dann im zweifel sein glasdach selber bezahlen ? teilkasko kostet immer gleich, und nur aus furcht, intern bei denen auf ne risikoliste zu kommen, seine versicherung nicht in anspruch nehmen ?
der schlepper wird dafür nicht geradestehen müssen, egal wer ihm druck macht..letztlich hat ER den wagen nicht beschädigt. ich bezweifle, dass man ihm eine teilschuld aufdrücken kann...aber : auf zum anwalt !
davon glaube ich KEIN wort..und ich war ziemlich gut im bgb vordiplom.rs4rot hat geschrieben:Nicht alles so kompliziert machen!
1. Du hast das Fahrzeug ordnungsgemäß dem ADAC übergeben. Wer was wo abgestellt hat oder nicht, ist total uninteressant.
2. Das Fahrzeug kam defekt in der Werkstatt an.
3. Der ADAC ist kostenpflichtig.
Ender der Veranstaltung.
Auf keinen Fall der Versicherung melden, die haben die Möglichkeit, auch wenn sie nichts bezahlen müssen,
so einen Vorgang zur Herabstufung zu nutzen.
Gruß
Jürgen