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Hm, ich könnte mir vorstellen, dass es daran liegt: § 41 Staßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__41.htmlSkyhunter hat geschrieben:Hallo Heiko,
hat er eine Begründung für diese Aussage geliefert?
Gruß
Sky
(5) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muß die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein;(...)
Ah, ok, also kann die elektronische Feststellbremse gar nicht komplett deaktiviert werden, sondern lediglich von automatik auf manuell geschaltet werden.kielius hat geschrieben:Hallo,
bei mir ließ sich die Bremse auch nicht über den BC deaktivieren. Ich war dann im Sept. 2010 beim .
Er war wirklich freundlich und hilfsbereit, fast das ganze Werkstattpersonal traf sich zu einem Meinungsaustausch. Am Ende wurde der Menuepunkt zum aktivieren bzw. deaktivieren dem BC hinzugefügt. Die elektrische Bremse läßt sich jetzt wie eine "normale" Handbremse betätigen. Einzigster Wehrmutstropfen: im Kombiinstrument (links) leuchtet die "Meldung": AUTO P OFF.