Normalerweise haben die dann eine Eintragung wegen Ausnahmegenehmigung, wenn diese nicht vorhanden ist hat es wohl jemand beim Importieren verschlafen.Kris hat geschrieben:das stimmt schon. aber spätere importfahrzeuge, egal ob grauimport oder privater gebraucht-import, haben keine LWR. der 1995er Passat 35i meines nachbarn z.b. hat keine. und das ist beim tüv kein problem.Cartman hat geschrieben:Denn die LWR ist ab Erstzulassung 01.01.1990 Pflicht.
Nachträglich austragen lassen aus einem für den Deutschen Markt hergestellten Fahrzeug ist nicht möglich, und einfach ausbauen und fertig geht auch nicht, streng genommen erlischt dann die ABE.