Hallo Timon, ich hatte das gleiche Problem.
Fzg mit EZ ab 1.1.1989 müssen eine LWR vorweisen. Ausnahmegenehmigungen gab es
durchaus. Für Importfzg, die VOR der Zulassung eine Bescheinigung bekamen, mußte keine
LWR montiert werden. In deinem Fall eher unmöglich.
1. Ich habe mir zuerst eine Lüftungsdüseneinheit der Beifahrerseite beim Schrotti besorgt.
Diese paßt mit viel gutem Willen (fast perfekt) auf die Fahrerseite. Vielleicht merkt der
Tüv-Mensch das nicht. Erklär ihm was von einer verloren gegangenen
Ausnahmegenehmigung und hoff, daß das klappt.
(Wo kein Schalter-da keine Verstellung!?)
2. Möglichkeit: Neuteil kaufen. Ich habe über einen hier aus dem Forum eine neue LWR
gekauft für 120 Taler. Eingebaut und alles fein. (und 1. Möglichkeit deshalb verworfen).
Ich schick Dir die Mailaddi per PN.
Gutes gelingen beim Tüv! Ich habe noch genau 24 Monde ruhe
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht hier niemand über den Fluss!!!