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formulieren wir mal den satz um:. nur wenige verträge bedürfen einer schriftform (grundstückskauf/verkauf = notar), der kauf/verkauf eines KFZ kann mündlich erfolgen.Michassammy hat geschrieben:Ein Kaufvrtrag unterliegt KEINER Formvorschriften, so dass er auch mündlich abgeschlossen werden kann.
Wenn du ne Rechtschutz hast und Kohle brauchst, kannste ihn ja verklagen, wenn du einen Schaden nachweisen kannst, hast du sogar ein Recht auf Schadensersatz (wären mir meine Nerven zu schade für) ..... rechtlich sitzt er in der Falle, er kann nichtmal zurücktreten
da wird zwar dokumentiert woher sie kam, aber leider nicht wer sie sendete.Kris hat geschrieben:eine e-mail enthält mehr daten als mancher ahnt - rechte maustaste => eigenschaften => details ... da wird schön dokumentiert, woher die e-mail kam.
na dann erkläre mal, bin gespanntmr.coolcard hat geschrieben:
selbst ein höchstgebot bei ebay ist kein gültiger kaufvertrag...oder warum sonst sollten anwälte 20 oder 30% der bietsumme einklagen wollen?
wenns ein kaufvertrag wäre bekäme man alles.
was sollte es da zu erklären geben? ist selbsterklärend.Michassammy hat geschrieben:na dann erkläre mal, bin gespanntmr.coolcard hat geschrieben:
selbst ein höchstgebot bei ebay ist kein gültiger kaufvertrag...oder warum sonst sollten anwälte 20 oder 30% der bietsumme einklagen wollen?
wenns ein kaufvertrag wäre bekäme man alles.