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haj,blue206_HN hat geschrieben:wobei das mit dem schalter zum abschlaten garnicht doof ist.
ich weiss ja nicht, welche StVZO du so vor dir hast, die aktuelle sagt aber was anderes:blue206_HN hat geschrieben:in der STVZO steht aber das bis zu 6 standlichtquellen in en fareb weiß oder orange (gelb) erlaubt sind und siehe BMW die neuen 3er, 5er und 7er Angeleyes je 2Stk und in der ecke noch orange LED's macht ins gesamt 6 standlichtquellen der farbe weiß und orange und warum soll ich das mit meinem peug nicht dürfen?
Zudem dürfen Standlicht und Blinklicht nicht zusammengeschaltet werden. Steht zwar nicht direkt so drin, aber mit diesem Paragraphen kann man dir einen Strick draus drehen:...Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden...
Bei BMW wird das vermutlich als Seitenbegrenzungsleuchte durchgehen. Sieht man öfter auch an LKWs. Da werden die seitlichen Begrenzungsleuchten beim Blinken auch zum Blinker. Die "primären" vorderen Blinker sind aber unbeleuchtet. Und du hast jetzt keine "primären" Blinker mehr...Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind...
Keine Ahnung. Wenn das fett gedruckte von dir ein Zitat war, dann kann ich das in der StVZO nicht finden. Mir ist auch eine Regelung wie mit den 6 Begrenzungsleuchten nicht bekannt...aber das heisst ja nixblue206_HN hat geschrieben:ok??!! meine letzte infor war das meine aussage rihtig war haben die die STVZO wieder geändert??
Welche neue StVZO? Und warum?Mad306 hat geschrieben:Laut der neuen STVZO muss ich meine Nebelscheinwerfer wieder rausbauen. was ist das denn fürn scheiß