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Die Zahl darf sich nicht ändern. Dies bedeutet die Verschlechterung des Geräuschverhaltens und führt zum Erlöschen der BE. Seit wann kann eine freischaffende GMBH die Gesetze ändern?darKing hat geschrieben:Aber wenn er doch nun die Zahl von 86 in 96 ändert...?
jein...Frank309 hat geschrieben:Die Zahl darf sich nicht ändern. Dies bedeutet die Verschlechterung des Geräuschverhaltens und führt zum Erlöschen der BE. Seit wann kann eine freischaffende GMBH die Gesetze ändern?darKing hat geschrieben:Aber wenn er doch nun die Zahl von 86 in 96 ändert...?
omg..Frank309 hat geschrieben:Der Rüffer ändert nur das Standgeräusch. Für dieses gibt es allerdings keinen Grenzwert.
Das Fahrgeräusch muss der im Brief eingetragenen Zahl + 3db Toleranz entsprechen.
Motorumbauten sind außen vorgelassen, das war auch nicht das Thema. Es ging nur um den Auspuff.
wär mir nu neu - aber ich denk mal, dass es ja nen grund gibt, dass der wert eingetragen ist.Frank309 hat geschrieben:Ja, aber soweit ich weiß gibt es keinen Grenzwert fürs Standgeräusch.
Fürs Fahrgeräusch hingegen schon.