nebelschlussleuchte???

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Gazoza
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nebelschlussleuchte???

Beitrag von Gazoza » Mo 24.04.06 00:53

sagts mal wieviele nebelschlussleuchten sind gesetzlich vorgeschrieben bzw erlaubt???

1 oder 2??? :gruebel:

habe gerade meine alten serie 1 rückleuchten sauber gemacht und da ist mir aufgefallen das die rechte rückleuchte keine nebelschlussleuchte hat, also es gibt sie nur an der linken seite!

also 1 nebelschlussleuchte!


jedoch haben die rückleuchten der serie 2 links und rechts eine nebelschlussleuchte!

also 2 nebelschlussleuchten!


was ist nun richtig?

habe die rückleuchten gebraucht ersteigert vielleicht hat der vorbesitzer einfach eine birne reingegeben wo werkseitig keine drinn war...

erinnere mich nämlich das ich in der fahrschule gelernt habe das es 1 nur gibt :nixkapier:
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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von keyboarder2k » Mo 24.04.06 07:16

Bei meinem 406er ist auch nur links eine drin. Rechts kann man zwar in die Fassung eine Birne einsetzen, diese ist jedoch nicht verstromt. Zudem ist die ensprechende Öffnung in der Außeneinheit duch ein Stückchen Plastik verblendet.
Ich gehe also mal davon aus, dass nur eine Nsl zugelassen/erlaubt ist und dies (je nach Fahrseite - hier rechts, in gb z.b. links) entweder die linke oder die rechte Seite ist.
Gerne lasse ich mich aber eines Besseren belehren.

Gruß, Key2k

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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von Timon » Mo 24.04.06 07:35

Nö, sind auch zwei erlaubt: §53d Abs.2 StVZO:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Und da unsere Autos für gewöhnlich zwei Achsen haben und schneller als 60km/h fahren ;)

Gruß
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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von keyboarder2k » Mo 24.04.06 07:39

Tja, man lernt eben nie aus. Jetzt muss ich nur noch schauen, wie ich meine 2. Leuchte unter Strom setz. :zwinker:

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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von Gazoza » Mo 24.04.06 22:46

achso dann passt es ja... habe schon gedacht das es nicht erlaubt ist...
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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von Gentsai » Mo 24.04.06 22:51

Mir wurde es so erklärt dass (wenn es nur eine NSL gibt) sie auf der linken Seite sein muss, damit man beim Nebel beim überholen sieht wo das Auto "zu ende" ist.

Wenn das so richtig ist versteh ich nicht wieso der 206 die Leichte in der Mitte hat, aber denke mal dass mir in der Fahrschule Unsinn erzählt wurde ;)
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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von Timon » Mo 24.04.06 22:55

Moin,

auch dafür hat der Gesetzgeber eine Regelung (§53d Abs.3 StVZO):
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
;)

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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von BigAl » Di 25.04.06 09:00

Timon hat geschrieben:Nö, sind auch zwei erlaubt: §53d Abs.2 StVZO:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
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Was hat das bitte mit den achsen zu tun??????

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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von Timon » Di 25.04.06 09:02

BigAl hat geschrieben:Was hat das bitte mit den achsen zu tun??????

Ein Kraftrad hat auch twei achsen und ist KEIN Mehrspuriges Kraftfahrzeug!!!
Ja, nein, ja, mein Fahrrad hat auch zwei Achsen. Für den gemeinen Technikmuffel ist eine Achse halt sowas wie am Auto oder LKW. Von der Sache her hast du aber recht.

Gruß
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Re: nebelschlussleuchte???

Beitrag von BigAl » Di 25.04.06 09:06

Servus,

also ich würde es dabei belassen die Nebelschlußleuchte auf einer seite zu lasse. Und zwar aus sicherheitsgründen.

Wenn jetzt Nebel ist (Und NUR dann dürfen die ja benutzt werden [ Sichweite unter 50m]) und du bremsen mußt, kann das vom nachfolgenden Verkehr nicht mehr war genommen werden, da sich das Bremslicht mit 21W und die Nebelschlußleuchte mit 21W nicht von einander absetzten.

Das heißt der nachvolgende kann gar nicht erkennen ob du nun Bremst oder nicht. und die Dritte bremsleuchte die dann nut noch allein als Signal dient ist nicht aussage kräftig genug.

Mußt halt wissen wie sehr du den anderen Verkehrsteilnehmern ist einer solchen situation, wo man eh kaum was sieht, es zumutest den unterschied zwischen 2 Neblern und Bremslicht zu unterscheiden. Sehr gewagt meiner meinung nach.

Mfg Martin
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