Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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Lärmfahrer
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von Lärmfahrer » Mi 19.04.06 17:22
Hallo!
Es sollte doch kein Problem sein ein Auto zu verkaufen das man noch nie angemeldet hatte, wo meine Daten also noch nicht eingetragen sind. Es sollte doch reichen einfach den alten Kaufvertrag beizulegen oder?
mfg
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Epiphone79
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von Epiphone79 » Mi 19.04.06 18:09
Selbst das mußt du nicht. Du zeigst deinem Käufer deinen Kaufvertrag als Beweis dafür, das du Besitzer des Wagens bist, und das war es dann.
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Epiphone79 am Mi 19.04.06 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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von 205Racer » Mi 19.04.06 18:09
wenn de die papiere dezu hast zeichnet dich des doch als besitzer aus egal ob de drinstehst oder net nen kaufertrag macht des ganze dann komplett seht ja dein name und der dees vorbesitzers drinn der auch im brief stehen sollte
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Lärmfahrer
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von Lärmfahrer » Mi 19.04.06 18:48
Epiphone79 hat geschrieben:Selbst das mußt du nicht. Du zeigst deinem Käufer deinen Kaufvertrag als Beweis dafür, das du Besitzer des Wagens bist, und das war es dann.
Das ist eben der springende Punkt. Ob es jetzt wichtig ist ob mir der Käufer glaubt, oder ob es wichtig ist, dass dem Käufer beim Anmelden von der Karre geglaubt wird.
Wenn er da einen Kaufvertrag hat wo von B an C steht und er das beim Anmelden vorlegt, dann werden die wohl stutzig werden. Weil im Typenschein A, also ein ganz anderer drin steht.
mfg
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mib85
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von mib85 » Mi 19.04.06 18:50
beim anmelden, legst du keinen kaufvertrag hin, sonder nur die versicherungsbestätigung(grüne karte) und den (fahrzeug)brief.
Der besitzt des briefes bestätigt dich als besitzer des kfz.
und ist der karren geklaut gemeldet, dann bekommen die das auf der zulassungsstelle gleich mit und fragen nach, dann kann er seinen kaufvertrag vorlegen
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mib85 am Mi 19.04.06 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
Peugeot 306 XR
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von Epiphone79 » Mi 19.04.06 18:51
Rischtööööösch
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von Lärmfahrer » Mi 19.04.06 19:01
OK.
Ich muß dazu, wie schon so manches mal sagen, dass ich aus dem schönen Österreich komme. Ich mußte gestern beim Anmelden von meinem CTI einen Kaufvertrag vorlegen.
Ich hab mich entschlossen dem Menschen der am Freitag meinen 309er kauft eine Kopie vom Kaufvertrag zu geben, den ich als Käufer damals gemacht habe. Dann sieht er auch gleich, dass er 25% mehr zahlt als ich es damals getan habe *muuuahaha*
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von InformatiX » Mi 19.04.06 19:44
was habt ihr denn für seltsame regelungen??
wenn du mitm brief kommst, is das auto dein..
was issn, wenn du die karre verschenkst? oder geschenkt bekommen hast? gibbet ja auch keinen kaufvertrag...
grüße
steffen
BTW: da du aus österreich kommst, hab ichs extra langsam geschrieben
Die Welt ist zu schnellebig geworden um langsam zu fahren...
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Kris
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von Kris » Mi 19.04.06 22:32
is ja fast wie in frankreich ... dort braucht man ne wasser- oder gasrechnung dass man nen bullen anmelden kann - ausweis oder meldebscheinigung reichen nicht
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von vulkanus » Do 20.04.06 14:59
Selbst wennst einen geschenkt bekommst gibts bei uns in Ö nen Kaufvertrag. Preis iss halt dann "wie vereinbart" oder so *g*
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