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von Strange » Fr 02.12.05 11:08
Sinn und Zweck der neuen Papiere war ja gerade die Vereinfachung - und die Stärkung der Eigenverantwortung der Fahrzeugführer.
Nach der neuen Rechtsnorm soll bzw. sollte eigentlich nur noch all das eingetragen werden, was "Standard" an dem Fahrzeug ist.
Alles andere, was man an anderen Felgen, Spoilern, Lenkrädern etc. dran hat, hat man nach dem Sinn des Gesetzes als Gutachten etc. bei sich zu führen - und nicht mehr im Fahrzeugpapier stehen. - So die Aussage der Leiterin unserer Zulassungs- und Führerscheinstelle.
Leider haben - aufgrund der ständigen Diskussionen mit den Kunden - einige Zulassungsstellen das mit der Eintragung wieder aufgeweicht - was wie gesagt gar nicht Sinn und Zweck der Gesetzesänderung war.
Und jetzt haben wir das Problem, dass die einen Zulassungsstellen was zusätzlich eintragen, und die anderen nicht.
Aber wie gasgt: so sollte das vom Gesetzgeber her gar nicht laufen.
Jeder, der zusätzlich zum "Standard" seines Fahrzeugs zugelassene Sachen (Felgen etc.) an sein Auto macht, soll nach dem Gesetz sämtliche Gutachten mit sich führen.
Klar, bei einigen, die extrem viel eingetragen hatten, ist es nun so, dass sie fast einen Leitz-Ordner an Gutachten etc. mit sich führen müssen.
In anbetracht der Gesamtheit aller Fahrzeughalter sind das aber recht wenige. Für die Mehrheit - und dafür ist so ein Gesetz ja ausgelegt - bedeuten die neuen Fahrzeugpapiere eine Verwaltungsvereinfachung. So die Intention der Änderung der Fahrzeugpapiere.
Gruß, Jan