Beitrag
von Holle » So 26.06.05 08:26
> CAB 306 schrieb:
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> reduzierte ware muss NICHT zurückgenommen werden
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> auch Normalpreisware die mit UVP ausgeschrieben ist, muss nicht zurückgenommen werden.
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> Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ware xyz (sprich auch reduzierte Waren, beschädigte Waren udgl.) vom Umtausch ausgenommen ist, geht der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer ein, der zu den ausgewiesenen Bedingungen Gültigkeit hat.
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> Wenn jetzt der Händler schreibt "Für reduzierte Waren keine Garantieleistungen" und der Kunde das Teil kauft, ist er damit einverstanden.
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> Es muss aber nachweisbar sein, dass dieser Zusatz zum Zeitpunkt es Kaufs vorhanden war.
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> Wenn ich als Händler will, dann kann ich auch pro Verkauftem Artikel X Euro verlangen weil ich lustig bin.
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> Wer das Teil kauft, erklärt sich einverstanden die x Euro zusätzlich zu bezahlen.
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> Dass derartige Aktionen dem Kundenwunsch nicht verträglich sind, erscheint wohl klar.
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> Und somit sind etwaige Fälle nicht anzutreffen.
auch das ist völliger unsinn. also nochmal :
- umtauschrecht aka widerruf nur bei verträgen nach fernabsatz
- WENN aber ein solcher vertrag zustandekommt, kann man das Widerrufsrecht NICHT per AGB oder sonstwie ausschliessen, ensprechende klauseln sind ungültig. die wenigen ausnahmen sind im BGB geregelt, nicht in AGBs.
- garantieleistungen : sind sache des händlers und damit kann er machen was er will, im gegensatz zur GEWÄHRLEISTUNG, diese kann er ebensowenig ausschliessen wie den widerruf....
so, genug zu dem öden thema...und der ein oder andere sollte sich mal nen bgb kaufen, um sich über seine rechte klar zu werden.