Rückgaberecht??? Ich glaub ich spinne? help!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Holle
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Re: Rückgaberecht??? Ich glaub ich spinne? help!

Beitrag von Holle » Sa 25.06.05 22:40

rofl, gibts immer noch leute, die das nicht kapiert haben ??? das widerrufsrecht ist teil des FERNABSATZGESETZES, man hat dieses recht nur bei verträgen, die "aus der ferne", also über internet, telefon etc. zustande kommen, und AUF GAR KEINEN FALL, wenn man persönlich im laden was bestellt. kein händler muss da irgendwas in den agb's ausschliessen, weil es schlicht nichts auszuschliessen gibt.

eigentlich sollte das mittlerweile nach 4 jahren schuldrechtsreform ( oder sind es schon 5 ? grübel ) jeder wissen....ist schliesslich nicht ganz unwichtig.

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Timon
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Re: Rückgaberecht??? Ich glaub ich spinne? help!

Beitrag von Timon » Sa 25.06.05 23:25

> Holle schrieb:
> eigentlich sollte das mittlerweile nach 4 jahren schuldrechtsreform ( oder sind es schon 5 ? grübel ) jeder wissen....ist schliesslich nicht ganz unwichtig.

Die Leute sind verwöhnt. Beim Mediamarkt und Co kann man Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wieder zurückgeben. Andere Ketten sind ähnlich kulant.

Gruss
Frank
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CAB 306
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Re: Rückgaberecht??? Ich glaub ich spinne? help!

Beitrag von CAB 306 » So 26.06.05 04:02

reduzierte ware muss NICHT zurückgenommen werden

auch Normalpreisware die mit UVP ausgeschrieben ist, muss nicht zurückgenommen werden.

Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ware xyz (sprich auch reduzierte Waren, beschädigte Waren udgl.) vom Umtausch ausgenommen ist, geht der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer ein, der zu den ausgewiesenen Bedingungen Gültigkeit hat.

Wenn jetzt der Händler schreibt "Für reduzierte Waren keine Garantieleistungen" und der Kunde das Teil kauft, ist er damit einverstanden.

Es muss aber nachweisbar sein, dass dieser Zusatz zum Zeitpunkt es Kaufs vorhanden war.

Wenn ich als Händler will, dann kann ich auch pro Verkauftem Artikel X Euro verlangen weil ich lustig bin.

Wer das Teil kauft, erklärt sich einverstanden die x Euro zusätzlich zu bezahlen.

Dass derartige Aktionen dem Kundenwunsch nicht verträglich sind, erscheint wohl klar.

Und somit sind etwaige Fälle nicht anzutreffen.

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Holle
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Re: Rückgaberecht??? Ich glaub ich spinne? help!

Beitrag von Holle » So 26.06.05 08:26

> CAB 306 schrieb:
>
> reduzierte ware muss NICHT zurückgenommen werden
>
> auch Normalpreisware die mit UVP ausgeschrieben ist, muss nicht zurückgenommen werden.
>
> Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ware xyz (sprich auch reduzierte Waren, beschädigte Waren udgl.) vom Umtausch ausgenommen ist, geht der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer ein, der zu den ausgewiesenen Bedingungen Gültigkeit hat.
>
> Wenn jetzt der Händler schreibt "Für reduzierte Waren keine Garantieleistungen" und der Kunde das Teil kauft, ist er damit einverstanden.
>
> Es muss aber nachweisbar sein, dass dieser Zusatz zum Zeitpunkt es Kaufs vorhanden war.
>
> Wenn ich als Händler will, dann kann ich auch pro Verkauftem Artikel X Euro verlangen weil ich lustig bin.
>
> Wer das Teil kauft, erklärt sich einverstanden die x Euro zusätzlich zu bezahlen.
>
> Dass derartige Aktionen dem Kundenwunsch nicht verträglich sind, erscheint wohl klar.
>
> Und somit sind etwaige Fälle nicht anzutreffen.

auch das ist völliger unsinn. also nochmal :

- umtauschrecht aka widerruf nur bei verträgen nach fernabsatz

- WENN aber ein solcher vertrag zustandekommt, kann man das Widerrufsrecht NICHT per AGB oder sonstwie ausschliessen, ensprechende klauseln sind ungültig. die wenigen ausnahmen sind im BGB geregelt, nicht in AGBs.

- garantieleistungen : sind sache des händlers und damit kann er machen was er will, im gegensatz zur GEWÄHRLEISTUNG, diese kann er ebensowenig ausschliessen wie den widerruf....

so, genug zu dem öden thema...und der ein oder andere sollte sich mal nen bgb kaufen, um sich über seine rechte klar zu werden.

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DaDome
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Re: Rückgaberecht??? Ich glaub ich spinne? help!

Beitrag von DaDome » So 26.06.05 09:12

natürlich können die AGBs nicht vom Fernhandelsgesetz befreien
aber die AGBs können ein Widerrufsrecht/Rückgaberecht enthalten

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